Ab Mai

Resistente Erreger müssen umgehend gemeldet werden

Veröffentlicht:

BERLIN. Die aktuelle epidemiologische Situation und ihre Entwicklung in den vergangenen Jahren - darunter die zunehmende Verbreitung von Erregern, die gegen Reserveantibiotika aus der Klasse der Carbapeneme resistent sind, sowie von Clostridium-difficile-Infektionen - erfordert nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) die Erhebung bundesweiter Daten.

Die KBV hat deshalb in einer Mitteilung daran erinnert, dass seit 1. Mai für Ärzte und Labore einige neue Meldepflichten gelten. Ärzte müssten nun auch Fälle einer zoonotischen Influenza und schwere Verlaufsformen der Clostridium-difficile-Infektion melden.

Die Meldepflicht von Laboren wurde laut KBV auf mehrere Viren und Resistenzen ausgedehnt. Auslöser ist die Änderung der "Verordnung zur Anpassung der Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz an die epidemiologische Lage" (IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung) zum 1. Mai. Sie enthält alle Meldepflichten für Ärzte und Labore.

Durch die Meldung von Infektionen an die Gesundheitsämter sollen Ausbrüche frühzeitig entdeckt und Kontrollmaßnahmen eingeleitet werden.

Dies gelte ebenso für die erweiterten Meldepflichten von Laboren, die sich unter anderem auf den direkten oder indirekten Nachweis von Viren wie das Zika-Virus und sonstige Arboviren sowie Resistenzen beziehen.

Darüber hinaus bestehe auch eine Meldepflicht beim direkten Nachweis, etwa von Staphylococcus aureus sowie bei Infektion oder Kolonisation mit Enterobacteriaceae mit Carbapenem-Nichtempfindlichkeit oder Acinetobacter spp. mit Carbapenem-Nichtempfindlichkeit.

Das RKI habe die Mustermeldebögen um die neu zu meldenden Infektionen ergänzt. (maw)

Das könnte Sie auch interessieren
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Blickdiagnose: klinisches Bild mit typischen Effloreszenzen bei Herpes zoster.

© Mumemories / Getty Images / iStock

Zoster-Impfung

Schutz vor Herpes zoster und Rezidiven

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Zielgerichtete Interleukin-23p19-Inhibition

© Oleh / stock.adobe.com

Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen

Zielgerichtete Interleukin-23p19-Inhibition

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Lilly Deutschland GmbH, Bad Homburg v.d.H.
Abb. 2: ADA und nAb unter AVT05 und Referenz-Golimumab bis Woche 16

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Colitis ulcerosa

Das erste Golimumab-Biosimilar erweitert die Therapieoption bei entzündlichen Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Abb. 1: FIB-4 1,3: numerische 26%ige Risikoreduktion der 3-Punkt-MACE durch Semaglutid 2,4mg

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [17]

Kardiovaskuläre, renale und hepatische Komorbiditäten

Therapie der Adipositas – mehr als Gewichtsabnahme

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novo Nordisk Pharma GmbH, Mainz
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein

Lesetipps