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Detaillierte Empfehlungen

Riskante Fahrer – Herzkranke im Straßenverkehr

Kardiologen begrüßen die aktuellen Verbesserungen der Vorgaben zur Überprüfung der Fahreignung bei Herzkranken.

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MANNHEIM / HAMBURG. Dass Unfälle passieren, weil Autofahrer das Bewusstsein verlieren, kommt zum Glück selten vor. Studien zufolge ist eine plötzliche krankheitsbedingte Fahrunfähigkeit für 0,15 bis 3,4 Prozent aller Unfälle verantwortlich. In 38 Prozent der Fälle sind Epilepsien die Auslöser, Hypoglykämien bei Diabetikern in 18 Prozent. Kardiale Ursachen rangieren mit acht Prozent dahinter.

Das individuelle jährliche Risiko, aufgrund einer kreislaufbedingten Ohnmacht einen schweren Verkehrsunfall zu verursachen liegt bei 0,0006 Prozent.

"Dieser vergleichsweise geringen Häufigkeit stehen aber die potenziell fatalen Folgen gegenüber", wird Professor Christian Meyer vom Uniklinikum Hamburg-Eppendorf in einer Mitteilung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) zitiert.

Für die DGK ist dies Grund genug, das Thema auf ihrernoch bis zum 22.4 in Mannheim stattfindenden 83. Jahrestagung zu behandeln. Die Fahreignung bei kardiovaskulären Erkrankungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung sei lange Zeit nur kursorisch behandelt, erinnert die DGK in der Mitteilung. Die US-Amerikanischen kardiologischen Gesellschaften AHA/ACC/HRS haben soeben eine aktualisierte Leitlinie zur Behandlung von Patienten mit Synkopen einschließlich umfangreicher Empfehlungen zur Fahrtüchtigkeit nach dem Auftreten unterschiedlicher Typen von Synkopen veröffentlicht, erinnert die DGK. Demnach sollte jemand, der nach einer Husten-Synkope erfolgreich behandelt wurde, das Auto so lange in der Garage lassen, bis er einen Monat symptomfrei bleibt. Tritt ein Kreislaufkollaps dagegen nach langem Stehen auf – wie es zum Beispiel bei den Grenadier Guards vor dem Buckingham Palace gelegentlich zu beobachten ist – halten die Experten eine Teilnahme am Straßenverkehr für unbedenklich, solange es bei einem Einzelfall bleibt. Treten dagegen bis zu sechs weitere Synkopen auf, wird auch hier eine vierwöchige Verkehrskarenz empfohlen. Bei mehr als sechs Ereignissen muss der Wagen bis zur endgültigen Beherrschung der Symptome stehen gelassen werden.

"Derart detaillierte Empfehlungen hat es bisher weltweit nicht gegeben", begrüßt Meyer die Initiative der amerikanischen Kollegen. "Wir sollten diese Expertise und die Gelegenheit nutzen, auf derart wertvollen Empfehlungen aufzubauen und sie schließlich auch bei der Weiterentwicklung unserer zur Begutachtung relevanten Regularien berücksichtigen". (eb)

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