Herzkrank

Schneeschippen kann riskant sein

Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Niedrige Temperaturen können besonders für ein krankes Herz eine gefährliche Zusatzbelastung darstellen - bis hin zur Auslösung eines Angina-pectoris-Anfalls oder Herzinfarkts, warnt die Deutsche Herzstiftung.

So sollten KHK-Patienten bei starker Kälte auf hohe körperliche Anstrengungen wie Schneeschippen verzichten. Denn ein vorgeschädigtes Herz kann dadurch schnell überfordert werden, im Extremfall drohen Herzinfarkt oder plötzlicher Herztod.

Ein erhöhtes Risiko für Patienten mit einer KHK durch Schneeschippen sei durch Studien belegt. Wenn Koronarpatienten bemerken, dass sie plötzlich empfindlicher als sonst auf Kälte reagieren, sollten sie dies rasch mit ihrem Arzt besprechen. (eb)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Multizentrische randomisierte Studie

Nach Schlaganfall: Levodopa bringt weder Nutzen noch Schaden

Sechs große Studien ausgewertet

Metaanalyse: Intensive Blutdrucksenkung bringt mehr Nutzen als Schaden

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

EASD-Kongress

Neue Insuline verändern die Diabetes-Therapie

Lesetipps
Wer seine Praxis abgeben will, sollte dies möglichst über mehrere Kanäle kundtun.

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Pädiater auf Suche gibt Einblick

Praxisübergabe: Warum Planung alles ist

Sprechende Medizin ist erwünscht. Über 33 Stunden an einem Tag sind allerdings, kaum verwunderlich, unrealistisch.

© Gina Sanders - stock.adobe.com

33 Stunden passen nicht in einen Tag

Urteil: Auch extrabudgetäre Leistungen fließen in Profilzeiten ein