Medizinstudium
Baden-Württemberg plant Einführung einer ÖGD-Quote
Zehn Medizinstudienplätze will Baden-Würrtemberg künftig für Bewerber reservieren, die später im Öffentlichen Gesundheitsdienst arbeiten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Landeskabinett beschlossen.
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Die 38 Gesundheitsämter in Baden-Württemberg suchen dringend Nachwuchs. Die Landesregierung setzt jetzt auf eine ÖGD-Quote im Medizinstudium.
© Stefan Puchner / dpa / picture alliance
Stuttgart/Berlin. Die baden-württembergische Landesregierung plant analog zur Landarztquote eine Quote auch für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Am Dienstag hat das Landeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der nun im Landtag beraten werden soll. Bereits seit dem Wintersemester 2021/22 vergibt das Land 75 Medizinstudienplätze via Landarztquote.
Für die geplante ÖGD-Quote stellt das Land nach eigenen Angaben für zunächst fünf Jahrgänge zehn Medizinstudienplätze zusätzlich zur Verfügung. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich verpflichten, nach der Weiterbildung zum Facharzt für das öffentliche Gesundheitswesen mindestens zehn Jahre im ÖGD zu arbeiten.
Das Regierungspräsidium Stuttgart soll mit der Umsetzung der Bewerberauswahl und der Vergabe von Stipendien betraut werden. Der Gesetzentwurf regelt zudem die Vertragsstrafen, falls sich Studierende nicht an die zuvor vereinbarten Regularien halten.
Kritik der Kammer
Diskussion um ÖGD-Quote in Rheinland-Pfalz
Nach Angaben der Landesregierung sind aktuell 541 Ärztinnen und Ärzte in den landesweit 38 Gesundheitsämtern beschäftigt. Davon haben 73 die Facharztanerkennung ÖGD, 70 sind Kinder- und Jugendärzte. 230 Ärztinnen und Ärzte im ÖGD haben keine Facharztanerkennung. Das Durchschnittsalter aller Mediziner in den Gesundheitsämtern Baden-Württembergs wird mit 52 Jahren angegeben. Fachärzte für das Öffentliche Gesundheitswesen sind im Schnitt 56 Jahre alt.
Erste Erfahrungen mit dem ÖGD im PJ sammeln
Entsprechend dringlich ist die Nachwuchssuche. Seit dem Wintersemester 2023/2024 haben Medizinstudierende in Baden-Württemberg die Möglichkeit, ein Tertial beziehungsweise Quartal im Wahlfach „Öffentliches Gesundheitswesen“ zu absolvieren.
Eine entsprechendes Pilotprojekt wurde in sechs Gesundheitsämtern erprobt. Im Mai berichtete die Landesregierung, dort hätten bisher 14 Studierende an allen sechs Standorten das PJ-Wahlfach ÖGW absolviert oder begonnen, weitere Anmeldungen lägen vor.
Das Wissenschafts- und das Sozialministerium in Baden-Württemberg haben zudem Anfang des Jahres eine Ausschreibung zu dem Programm „Institute für das Öffentliche Gesundheitswesen (ÖGW) in der Universitätsmedizin Baden-Württemberg“ gestartet. Ziel ist es, zwei Institute für das Fach „Öffentliches Gesundheitswesen“ im Bundesland zu etablieren.
Allerdings hat der „Beirat zur Beratung zukunftsfähiger Strukturen im Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (Beirat Pakt ÖGD) im Februar darauf hingewiesen, dass die medizinischen Fakultäten gegenwärtig nur begrenzte Möglichkeiten haben, Lehrinhalte zum Öffentlichen Gesundheitswesen in das Medizinstudium zu integrieren.
Rasche Verankerung in der Approbationsordnung
„Im Rahmen der bestehenden Approbationsordnung ist eine Erhöhung der Lehrzeit für Inhalte des Faches ÖGW nur schwer umsetzbar, da dies zu einer Kürzung von anderen Lehrinhalten führen würde“, heißt es darin. Der Beirat empfiehlt daher eine „schnellstmögliche“ Verankerung des Fachs in der Approbationsordnung.
Baden-Württemberg folgt mit seinem Vorhaben Bundesländern wie Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, die bereits eine ÖGD-Quote etabliert haben. Rheinland-Pfalz hatte die Umsetzung bereits zum Wintersemester 2020/21 gestartet.
Die Vorabquote der reservierten Medizinstudienplätze variiert je nach Bundesland und reicht von ein Prozent in Bayern über 1,5 Prozent in Rheinland-Pfalz bis hin zu 2,8 Prozent in Sachsen-Anhalt. (fst)