Diabetologie
Sorge um Innovationen und Nachwuchs
Vor dem Hintergrund problematischer Erfahrungen mit dem Prozess der frühen Nutzenbewertung und ihrer Ergebnisse fordert die Deutsche Diabetes-Gesellschaft die systematische Einbindung der wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Sorge bereitet aber auch der mangelnde ärztliche Nachwuchs – letztlich eine Folge des DRG-Systems, das chronische Krankheiten wie Diabetes nicht ausreichend bewertet.
Veröffentlicht:BERLIN/AACHEN. Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) warnt vor einer schleichenden Auszehrung der Diabetologie und vor einer Verschärfung des Nachwuchsmangels. Im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" hat der Präsident der DDG, Professor Dirk Müller-Wieland, eine Bilanz der ablaufenden Legislaturperiode gezogen und daraus Schlussfolgerungen für die gesundheitspolitische Agenda der nächsten Bundesregierung abgeleitet. Im Fokus: Neben der Arzneimittelversorgung und der frühen Nutzenbewertung steht auch die Sicherstellung der (fach-)ärztlichen Versorgung von Menschen mit Diabetes.
Notwendig sei dazu eine Adjustierung im Fallpauschalensystem der Krankenhäuser. Darin sei derzeit die Diabetologie als überwiegend sprechende und nichttechnische Medizin nicht hinlänglich abgebildet. Für Krankenhäuser sind Patienten mit Diabetes somit ein wirtschaftliches Risiko, dem das Management zwangsläufig mit Kostensenkungen begegnen muss. Das aber führt zu einer Auszehrung von Kompetenzen und schwächt die Kapazität für Aus- und Weiterbildung. "Die Zahl der selbstständigen Einheiten für Diabetologie in den Krankenhäusern sinkt", konstatiert Müller-Wieland.
In Weiterbildung investieren!
Diese Entwicklung steht im Widerspruch zum sicher steigenden Bedarf in der diabetologischen Versorgung: Jedes Jahr wird in etwa mit einem Zuwachs von etwa 300.000 Diabetikern gerechnet. Angesichts der hohen Diabetes-Prävalenz in der deutschen Bevölkerung zwischen 20 und 30 Prozent aller Krankenhauspatienten die Nebendiagnose Diabetes, wenn sie wegen irgendeiner Krankheit stationär aufgenommen werden müssen.
Müller-Wieland stellt deshalb nicht das DRG-System in Frage, fordert aber Korrekturen, die den Ressourcenbedarf besser berücksichtigen. Notwendig sei dabei auch eine Auswertung der Nebendiagnose Diabetes.
Unbedingt notwendig werde es, die Förderung der fachärztlichen Weiterbildung auszubauen. Erstmals ist nach dem Versorgungsstärkungsgesetz eine Bezuschussung von 1000 fachärztlichen Weiterbildungsstellen durch Kassen und KVen möglich geworden – Müller-Wieland hält dies für unzureichend. Denn niedergelassene Schwerpunktdiabetologen klagen über Schwierigkeiten, Nachwuchs zu finden.
Ein weiteres Problemfeld für die Diabetologie bleibt die frühe Nutzenbewertung bei Arzneimitteln. Für neue Diabetes-Präparate ist es – ähnlich wie bei anderen chronischen Krankheiten, in denen Effekte auf harte klinische Endpunkte erst langfristig sichtbar werden – schwierig, einen relevanten Zusatznutzen für Patienten zeitnah nachzuweisen.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Bundesausschuss in überdurchschnittlich vielen Fällen keinen Zusatznutzen bei Diabetes-Innovationen als nachgewiesen angesehen hat und beträchtlicher Zusatznutzen eine Ausnahmeerscheinung ist.
Müller-Wieland fordert dazu Verfahrensverbesserungen: Das betrifft vor allem die systematische Einbindung der Fachgesellschaften und deren klinischer Expertise insbesondere bei der Definition der Fragestellung einer frühen Nutzenbewertung und bei der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Es reiche nicht aus, wenn sich der Bundesausschuss bei seiner Entscheidung und Einschätzung des medizinischen Standards im Wesentlichen auf das IQWiG und das Urteil der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft abstütze.
Mehr Verlässlichkeit sei notwendig, welche Surrogatparameter im Rahmen der Nutzenbewertung anerkannt werden, wenn harte klinische Endpunkte in weiter Zukunft liegen. Hier gebe es aber eine zunehmende Flexibilität, etwa bei der Anerkennung von Hypoglykämien als relevantes Risiko.
Flexiblere Preisbildung
Mehr Flexibilität – insbesondere auch vor dem Hintergrund des Mischpreis-Urteils des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg – sei auch bei der Preisanker-Wirkung der zweckmäßigen Vergleichstherapie notwendig. Da alle Nutzenbewertungen in der Diabetologie eine generische Vergleichstherapie zugrunde legen – was medizinisch durchaus sinnvoll sei – müsse für die Verhandlungen über den Erstattungsbetrag eine andere Vergleichsgrundlage zum Maßstab gemacht werden. Die Sollvorschrift des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes müsse als "Türöffner" genutzt werden.
Dringend notwendig sei es, bei der erst jüngst erfolgten Regionalisierung der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Arzneimittelversorgung, Inkompatibilitäten mit den Ergebnissen der frühen Nutzenbewertung zu verhindern. Mit regional festgelegten Innovationsquoten dürfen Ergebnisse der Nutzenbewertung nicht konterkariert werden, fordert Müller-Wieland.