Stimulator blockiert Schmerzleitung

ELTVILLE (skh). Was können Ärzte Schmerzpatienten noch anbieten, wenn sich deren Beschwerden mit Medikamenten nicht kontrollieren lassen? Ein invasives Verfahren ist durch Weiterentwicklungen in den letzten Jahren immer patientenfreundlicher geworden: Mit implantierbaren Neurostimulatoren kann etwa bei neuropathischen Schmerzen oder nach Bandscheibenvorfällen effektiv behandelt werden.

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Dabei gibt eine Elektrode ständig Impulse an das Rückenmark ab. So gelangen die elektrischen Reize ins Gehirn und überlagern das körpereigene Schmerzsignal dort, wo für die Patienten das Schmerzempfinden entsteht. Die Elektrode wird epidural platziert. Während des Eingriffs sind die Patienten wach. Bei einer Probestimulation sollen sie Kribbel-Parästhesien in dem Schmerzareal empfinden. Dadurch wird geprüft, ob die Elektrode richtig liegt. Der eigentliche Stimulator wird unter die Bauchdecke implantiert und mit der Elek-trode verbunden.

Patienten können mehrere Stimulationsmuster wählen

Die Patienten können die Stärke der Impulse mit einem Programmiergerät, das sie über den Stimulator halten, selbst regulieren und unter mehreren Stimulationsmustern auswählen. Die einzige unerwünschte Wirkung sind Kribbelparästhesien. Bei Patienten, die diese bei der Probestimulation als unangenehm empfinden, wird der Stimulator nicht implantiert.

Die Methode wird in einer Zusammenarbeit zwischen der Aktion Meditech und dem Unternehmen Medtronic gefördert und weiterentwickelt. In der Aktion Meditech engagieren sich Ärzte, Patienten, Verbände und Unternehmen zugunsten einer innovativen Medizintechnik.

Patienten, die für diese Art der Behandlung infrage kommen, sollten regional in interdisziplinären Schmerzkonferenzen vorgestellt werden. Dort, oder über Neurochirurgen sowie niedergelassene Schmerztherapeuten kann der Kontakt zu einem Spezialisten hergestellt werden. Zudem geben Gesellschaften, wie das Schmerztherapeutische Kolloquium und die Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes Listen mit den Anbietern von invasiver Schmerztherapie heraus. Die Neurostimulation gehört zu den Leistungen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Im stationären Bereich kann die Therapie über DRGs und Zusatzentgelte, im ambulanten Bereich über Einträge im Katalog zum ambulanten Operieren und im EBM abgerechnet werden.

Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes: www.dgss.org Schmerztherapeutisches Kolloquium: www.stk-ev.de



Studien zur Rückenmark- Stimulation

  • Neurosurgery 58, 2006, 481: Methode: 410 Patienten mit chronischen Rückenschmerzen wurde operativ ein Neurostimulator implantiert. Therapieerfolg: Der Eingriff war bei 328 Patienten (80 Prozent) erfolgreich. Nach einer Nachbeobachtungszeit von durchschnittlich acht Jahren hatte die Linderung der Schmerzen bei 243 Patienten (74 Prozent) angehalten.
  • PROCESS-Studie*: Methode: 48 Patienten wurden mit einem Neurostimulator, 52 Patienten wurden medikamentös behandelt. Alle hatten zu Studienbeginn auf einer visuellen Analog-Skala eine durchschnittliche Schmerzintensität von 75 Punkten (maximal 100 Punkte). Therapieerfolg: Nach sechsmonatiger Therapie hatte sich der Punktwert bei 48 Prozent der invasiv behandelten und bei neun Prozent der medikamentös behandelten Patienten um 50 Prozent reduziert. Der Unterschied war statistisch signifikant. Komplikationen: Bei 14 der 48 invasiv behandelten Patienten (29 Prozent) traten Komplikationen auf. Meistens war die Elektrode disloziert, sodass eine operative Revision nötig wurde.

*Die PROCESS-Studie wurde beim Jahreskongress der Europäischen Sektion der internationalen Schmerzgesellschaft IASP in Istanbul vorgestellt.

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