Urologie

Urologen sehen IQWiG-Abschlussbericht zum PSA-Screening kritisch

Bereits der Vorbericht des IQWiG zum PSA-Screening hatte bei Urologen Kritik ausgelöst. Mit Vorlage des Abschlussberichts hat sich daran nichts geändert.

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Zankapfel PSA-Screening: Auch der Abschlussbericht des IQWiG löst Kritik aus.

Zankapfel PSA-Screening: Auch der Abschlussbericht des IQWiG löst Kritik aus.

© Sherry Young / stock.adobe.com

Düsseldorf. Die Deutsche Gesellschaft für Urologie hat eine Stellungnahme veröffentlicht zum Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zum Thema „PSA-Screening“. Darin betont die Gesellschaft, dass ihrer Auffassung nach nicht bis zur Veröffentlichung von Studiendaten im Jahr 2028 gewartet werden sollte, um die individualisierte Früherkennung des Prostatakarzinoms unter Einbeziehung des PSA-Wertes allen informierten und interessierten Männern als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zu ermöglichen.

Auffassung jenseits der Leitlinien

Trotz der vielen Stellungnahmen nationaler und internationaler medizinischer Fachgesellschaften sowie des Bundesverbands Prostatakrebs Selbsthilfe habe das IQWiG bei seiner Interpretation des Begriffes Screening analog die Auffassung zugrunde gelegt, dass bei einem Prostatakrebsscreening mittels PSA-Test alle Männer in einem bestimmten Alter unabhängig von Begleiterkrankungen und Risikoprofil zu einem PSA-Test aufgefordert werden, heißt es in der Stellungnahme.

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Auch bei der intensiven Diskussion im Anhörungsverfahren beim IQWiG sei an dieser Interpretation des Begriffes festgehalten worden, obwohl ein derartiges PSA-basiertes Screening weder von den medizinischen Fachgesellschaften, noch den gängigen Leitlinien, noch von Patientenvertretern gefordert oder empfohlen werde.

Denn seit Jahren erfolge tatsächlich gemäß den gängigen Leitlinien das opportunistische Screening, also eine risikoadaptierte PSA-Diagnostik als Baustein der Prostatakarzinomfrüherkennung. Leider sei zwar vom IQWiG die Plausibilität des Konzepts einer PSA-basierten Frühdiagnostik eingeräumt worden, man habe aber auf die 2028 zu erwartenden Ergebnisse der ProScreen-Studie aus Finnland und der Göteborg-Studie anstatt auf die Ergebnisse der PROBASE-Studie hingewiesen, die noch Ende des Jahres publiziert werden.

Nicht bis 2028 warten!

Deshalb sei die Deutsche Gesellschaft für Urologie zusammen mit den anderen an der Behandlung der Prostatakarzinompatienten beteiligten Fachgesellschaften der Meinung, dass nicht bis zum Jahr 2028 gewartet werden sollte, um die Früherkennung informierten Männern als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zu ermöglichen.

Nur so könne eine rechtzeitige Erkennung und Therapie des häufigsten Tumors des Mannes gewährleistet und das vermehrte Auftreten von metastasierten Erkrankungsstadien verhindert werden, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Es sei nun die Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zu überprüfen, ob und wie über das Thema der Erstattungsfähigkeit des PSA-Tests entschieden wird. Der medizinische Nutzen des risikoadaptiert eingesetzten PSA-Tests als Baustein der Prostatakarzinomfrüherkennung bleibe unbestritten. Es liege an jedem einzelnen Patienten, sich hierüber bei einem Facharzt für Urologie zu informieren und zu entscheiden. (eb)

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