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Zertifizierung hängt auch von den Radiologen ab

BERLIN (nsi). Beim Deutschen Krebskongress sind - wie berichtet - zwölf Prostatakrebszentren zertifiziert worden. Fünfzig weitere bewerben sich derzeit um die Zertifizierung. Voraussetzung für eine Zertifizierung ist eine Mindestzahl von Patienten, und zwar nicht nur für Chirurgen, sondern auch für Strahlentherapeuten.

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Zentren, die sich nach den Richtlinien der Deutschen Krebsgesellschaft zertifizieren lassen wollen, müssen mindestens 50 radikale Prostatektomien pro Jahr machen, der einzelne Chirurg mindestens 25 pro Jahr mit nicht mehr als zehn Prozent positiven Schnitträndern. Darauf hat Professor Peter Albers von der Klinik für Urologie am Klinikum Kassel hingewiesen. Auch für Strahlentherapeuten, die an zertifizierten Zentren arbeiten, gelten Mindestzahlen - dies war bislang in Deutschland weniger üblich.

Neue Strahlenmethoden schonen gesundes Gewebe ohne Wirkverlust.

Wird ein Prostata-Karzinom bestrahlt, müsse das Zentrum eine Gesamtdosis von wenigstens 70 Gy für die primäre, perkutane Bestrahlung anwenden, so Professor Thomas Wiegel von der Radiologischen Uniklinik Ulm. Für Seed-Implantationen gilt eine Mindestzahl von fünf pro Jahr und Therapeut, für die Brachytherapie 25 pro Jahr und Behandler und für die perkutane Strahlentherapie 50 pro Jahr und Arzt. Für die Zukunft sieht Wiegel Optimierungspotenzial in der Strahlentherapie, etwa in einer Verbesserung der Positionierung und deren Kontrolle.

Die Prostata könne sich bei einzelnen Patienten durch unterschiedliche Füllungszustände von Blase und Darm um bis zu einen Zentimeter bewegen zwischen den Terminen der Bestrahlungsplanung und der Therapie. Diese Bewegung lasse sich zum einen verringern durch klare Vorgaben, wie viel der Patient in einem bestimmten Zeitraum vor den Terminen trinkt, zum anderen aber auch durch Methoden wie das Cone-Beam-CT, die stereotaktische Sonographie oder die Positionierung von Goldmarkern in der Prostata.

Typischerweise würden drei Goldmarker in verschiedenen Ebenen eingesetzt, so dass der Bestrahlungstisch nach Korrektur in den drei Achsenrichtungen in dieselbe Position wie bei der Bestrahlungsplanung gebracht werden kann. Mit diesen Methoden lasse sich die Dosis auf 76 bis 78 Gy erhöhen, ohne dass die unerwünschten Strahlenwirkungen auf gesundes Gewebe wie der Blase erhöht würden. Der Sicherheitssaum im gesunden Gewebe könne so von 1 cm auf 7 mm reduziert werden, ohne größeres Risiko für ein Rezidiv oder unerwünschte Effekte wie Inkontinenz oder Impotenz.

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