Daten des Sozialministeriums Baden-Württemberg

3,3 Prozent aller Pflege-Beschäftigten im Südwesten sind Leiharbeiter

Seit 2015 hat die Leiharbeit in der Pflege in Baden-Württemberg deutlich zugenommen. Doch der Anteil dieser Arbeitnehmer ist noch gering – und der Gesetzgeber hat die Daumenschrauben angezogen.

Veröffentlicht:
Das baden-württembergische Sozialministerium bezweifelt die Möglichkeit eines vollständigen Verbots der Leiharbeit in der Pflege. Dies wäre verfassungsrechtlich vermutlich kaum zu rechtfertigen.

Das baden-württembergische Sozialministerium bezweifelt die Möglichkeit eines vollständigen Verbots der Leiharbeit in der Pflege. Dies wäre verfassungsrechtlich vermutlich kaum zu rechtfertigen.

© M. Weber / McPHOTO / blickwinkel

Stuttgart. Der Anteil der Leiharbeiter unter den in der Pflege beschäftigten Arbeitnehmern in Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr 3,3 Prozent betragen. Im Jahr 2015 waren es dagegen noch 1,1 Prozent.

Das hat das Landessozialministerium auf eine Anfrage der CDU-Fraktion im Landtag hin mitgeteilt. Von den im vergangenen Jahr rund 200.000 Beschäftigten in der Pflege sind demnach 4.641 Personen für ein Leiharbeiter-Unternehmen tätig gewesen. Rund ein Drittel aller Pflegeeinrichtungen im Südwesten beschäftigt Leihkräfte. In diesen Einrichtungen macht diese Gruppe dann knapp 15 Prozent aller Pflegebeschäftigten aus, heißt es in der Antwort.

Die Löhne in der Gruppe der Pflege-Leiharbeiter sind seit Juni 2015 stärker gestiegen, als dies bei Beschäftigten in Festanstellung der Fall gewesen ist. So stieg bei Pflegefachkräften der Median des Bruttoentgelts seitdem von 3149 auf 3864 Euro (Juni 2022), das entspricht einem Plus von 22,7 Prozent. Bei Leiharbeitskräften in der Pflege fiel der Zuwachs im gleichen Zeitraum mit 73,1 Prozent jedoch viel stärker aus – von 2305 auf 3990 Euro.

Seit Juli ist die Refinanzierung der Mehrkosten für Leiharbeit verboten

Diese Zahlen spiegelten jedoch nur wider, was die Verleihbetriebe den Arbeitnehmern zahlen, nicht jedoch die Kosten, die den Pflegeheimen selbst in Rechnung gestellt werden. Hierzu verweist das Sozialministerium auf eine „Blitzumfrage“ des Deutschen Krankenhausinstituts vom November 2022. Hier kam das Institut zu dem Ergebnis, dass die Personalkosten für Leiharbeitskräfte um 92 Prozent pro Krankenhaus höher lagen als für vergleichbar festangestellte Mitarbeiter.

Dabei hätten Verbände der Leistungserbringer aus der Langzeitpflege mitgeteilt, dass die Mehrkosten des Leasings in den Pflegesatzverhandlungen der stationären Heime in der Vergangenheit nicht refinanziert wurden. Seit 1. Juli dieses Jahres ist die Finanzierung der Mehrkosten von Leiharbeit durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) verboten.

Komplettes Verbot der Leiharbeit in der Pflege ist fraglich

Keine Daten hat das Sozialministerium nach eigenen Angaben dazu, welche Mehrkosten den Stadt- und Landkreisen sowie Kommunalverbänden durch Leiharbeit in der Pflege entstanden ist. Da die Leiharbeitsfirmen keine Verträge mit einer Kranken- oder Pflegekasse hätten, könnten sie auch nicht zur Beteiligung an den Ausbildungskosten für Pflegefachkräfte herangezogen werden, heißt es weiter.

Denkbar sei es zwar, analog zum Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der Bauwirtschaft oder der fleischverarbeitenden Industrie, Leiharbeit in der Pflege vollständig zu verbieten. Allerdings wäre es „sehr fraglich, ob ein vollständiges Verbot verfassungsrechtlich zu rechtfertigen wäre. Immerhin läge ein Eingriff erheblichen Gewichts in die Berufsausübungsfreiheit vor“, erläutert das Ministerium.

Ein Antrag Bayerns im Bundesrat, mit dem der Bund aufgefordert wird, alle rechtlichen Möglichkeiten zur Begrenzung der Leiharbeit in der Pflege auszuschöpfen, wird „im Grundsatz“ von der baden-württembergischen Landesregierung unterstützt, heißt es. (fst)

Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Angepasste Endpunkte, moderne Studiendesigns und ungelöste Herausforderungen

© metamorworks / Getty Images / iStock

Krebsmedizin auf neuen Wegen

Angepasste Endpunkte, moderne Studiendesigns und ungelöste Herausforderungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Was ist bei Impfungen von Menschen mit Erdnussallergie zu beachten?

Lesetipps