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COVID-19

Abrechnungsstreit um Coronatests könnte bald beigelegt werden

Geplante Rechtsverordnung könnte helfen, den Streit zwischen dem Gesundheitsamt Bochum und der KV Westfalen-Lippe beizulegen.

Veröffentlicht:

Dortmund. Die Rechtsverordnung zum „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ könnte den Streit über die Abrechnung von Corona-Testungen in den Gesundheitsämtern in Westfalen-Lippe schon bald beenden. Die Verordnung soll regeln, welche asymptomatischen Personen auf Kosten der Krankenkassen getestet werden können. Nach Angaben aus dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium soll die Verordnung in der kommenden Woche erlassen werden und rückwirkend zum 14. Mai gelten.

Die Verordnung ermöglicht es auch dem öffentlichen Gesundheitsdienst, die Tests abzurechnen. Das Gesundheitsamt Bochum und andere hatten kritisiert, dass die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) ihnen die Betriebsstättennummern wieder entzogen hatte, mit denen sie Corona-Tests abrechnen konnten. Die KVWL hatte das damit begründet, dass die niedergelassenen Ärzte die Testungen inzwischen wieder selbst sicherstellen könnten. (iss)

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