Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt
Eine einstweilige Anordnung zur Aufnahme in ein Wählerverzeichnis für die Wahl zur Kammerversammlung der Ärzte- beziehungsweise Zahnärztekammer würde die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehmen, wenn dann der Wahltermin bereits verstrichen ist.