War es ein Hörfehler, die unleserliche Schrift oder doch der originelle Versuch, den Versicherer übers Ohr zu hauen? Versicherungsombudsmann Günter Hirsch musste sich 2009 mit der Beschwerde eines Kunden befassen, der eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen hatte.