Praxischefs, die umsatzsteuerpflichtig sind, weil sie häufig Gutachten für Gerichte oder Versicherungen schreiben, müssen regelmäßig beim Finanzamt eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Je nach Steuerlast müssen sie monatlich oder quartalsweise bezahlen - jeweils zum 10. des Monats bzw. des Quartals.