Der baden-württembergische Rechnungshof fordert, das Einkommen für Chefärzte der Universitäten auf 500 000 Euro zu begrenzen. In Freiburg, Heidelberg, Ulm und Tübingen werden Fachabteilungen von Chefärzten geführt, die im Hauptberuf als beamtete Professoren an der Fakultät beschäftigt sind.