Macht nun Übung den Meister? Im Grundsatz ja, sagt das Bundessozialgericht (BSG), allemal bei komplexer Medizin. Mindestmengen für Klinikleistungen sind im Grundsatz zulässig, ein Eingriff in die Berufsfreiheit gerechtfertigt - konkret auch bei KniegelenkTotalendoprothesen.