Bundesbeamte hatten bis zum 20. September 2012 Anspruch auf Beihilfe für Arzneimittel nach den tatsächlichen Kosten. Eine Begrenzung auf die Festbeträge der gesetzlichen Krankenversicherung war formal nicht wirksam, urteilte das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag, 8. November 2012, in Leipzig.