Im Transplantations-Prozess gegen einen Göttinger Arzt hat nun die Chefin der Prüfkommission geschildert, wie die BÄK-Prüfer auf Ungereimtheiten im Zusammenhang mit einem russischen Patienten stießen - und so den Fall ins Rollen brachten.
Krankenkassen können sich für die Prüfung von Klinikrechnungen nicht ewig Zeit nehmen. Nach sechs Monaten soll alles geprüft sein, hat das Bundessozialgericht entschieden.
Klinikärzte begehen einen groben Behandlungsfehler, wenn sie eine Computertomografie ohne Hinzuziehung eines Neurologen beurteilen und deshalb einen massiven Hirnstamminfekt zu spät erkennen.
Wenn gesetzliche Kassen als Vermittler für private Zusatzversicherungen in den Markt gehen wollen, bedürfen sie dazu einer Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer.
Im Intimfoto-Prozess gegen einen Gynäkologen haben jetzt die Ermittler vor Gericht ausgesagt: Ihren Angaben zufolge hat der Angeklagte insgesamt 450.000 Bilder vom Genitalbereich seiner Patientinnen gespeichert - und jedes einzelne akribisch klassifiziert.
Im Prozess um den Transplantationsskandal am Göttinger Uniklinikum haben mehrere Zeugen über Manipulationen von Patientendaten berichtet. Ein Vorgesetzter soll Ärzte aufgefordert haben, Blutgerinnungswerte zu verfälschen.
Die beitragsfinanzierten Töpfe der gesetzlichen Krankenversicherung sind kein Selbstbedienungsladen. Natürlich müssen die Krankenkassen daher Abrechnungen der Krankenhäuser anlassbezogen überprüfen. 'Zeitnah' soll das geschehen, gibt das Gesetz vor.
Die entsprechende Regelung des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel (AMRabG) ist nicht verfassungswidrig. Das hat das Landgericht München I entschieden.
Im Prozess gegen den Göttinger Transplantationsmediziner haben am Mittwoch Zeugen ausgesagt: Ein Mediziner berichtete, dass Patienten trotz Medikamentenabhängigkeit und Alkoholkonsums neue Lebern bekommen hätten.
Die Entschädigung für Flugpassagiere bei starken Verspätungen richtet sich bei einheitlich gebuchten Reisen nach der Ankunft am Zielort. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
2009 erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung für rechtswidrig. Nun kommt die Rechnung: Betroffene Straftäter haben Anspruch auf Entschädigung.