Unterschiedliche Bewertungen von Gesundheitsrisiken im Spielzeug: Deutschland ist mit einigen seiner Grenzwerte für Schwermetalle vor dem EU-Gericht gescheitert. Jetzt muss die Bundesrepublik sie ändern.
Die Drittmittelaffäre an der Berliner Uniklinik hat ihre Fortsetzung vor dem Arbeitsgericht gefunden: Der kaufmännische Leiter der Charité bleibt beurlaubt.
Die Frage, ob Radiologen Partner einer Teilberufsausübungsgemeinschaft sein dürfen, ist wieder offen. Die Revisionsklage einer Teilgemeinschaftspraxis vor dem Bundesgerichtshof scheint Erfolg gehabt zu haben.
Ärzte können den Krampflöser Buscopan® weiterhin regelhaft nicht zu Lasten der GKV verordnen. Eine Ausnahme bei schweren Fällen des Reizdarmsyndroms ist aber noch nicht vom Tisch.
Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Kündigung einer Krankenschwester für unwirksam erklärt, die Fotos eines verstorbenen Babys auf Facebook veröffentlichte (Az.: 17 Sa 2200/13). Grundsätzlich sei deren Verhalten zwar geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, heißt es.
Der Umfang abgerechneter Leistungen muss plausibel zu den Arbeitszeitmengen passen, die Vertragsärzten zugestanden sind. Bei angestellten Kollegen kann das auch nur die vom Zulassungsausschuss genehmigte Arbeitszeit sein.
Die Entscheidung des Hamburger Berufungsausschusses hat weitreichende Bedeutung über die Hansestadt hinaus. Überall, wo sich Klinikträger mit MVZ in der ambulanten Versorgung engagieren, muss umgedacht werden.
Rentenversicherungsträger dürfen die entstehenden Reisekosten nicht nach eigenen Regeln deckeln. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Ein jahrelanger Rechtsstreit um 62 Umzugskartons mit Privatgegenständen aus dem Büro eines früheren Mitarbeiters der Göttinger Universitätsmedizin (UMG) hat jetzt ein vorläufiges Ende gefunden.
Ein Notarzt muss einen Suizid nicht in jedem Fall verhindern. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Deggendorf, das die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen einen Notarzt abgelehnt hat.
Auch nach seiner Anklage will Hamburgs Ex-Justizsenator Kusch die Arbeit seines Sterbehilfevereins 'ohne Wenn und Aber' fortsetzen. Seine Verteidigung will erreichen, dass Kusch und ein Arzt erst gar nicht vor Gericht kommen.
Weil die Therapieversuche eines suchtkranken Straftäters immer wieder scheiterten, ordnete der Bundesgerichtshof Haft an. Angesichts der mutmaßlich langen Therapiedauer bestehe kam Aussicht, die Behandlung im Maßregelvollzug noch während der Haftzeit zu beenden.
Ein drogenabhängiger Patient soll seinem Saarbrücker Arzt vor der Praxis aufgelauert und diesem in den Kopf geschossen haben. Anschließend tötete er sich selbst, teilte die örtliche Polizei mit.