Kommentar zur Sterbehilfe
Eine vornehme Aufgabe von Gesetzen besteht darin, Rechtsfrieden zu stiften. Das Gesetz zur 'Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung' hat ein klares Votum des Bundestags bekommen. Dass Rechtsfrieden einkehrt, gilt aber als unwahrscheinlich.