Kommentar

Genehmigungsfiktion nur noch für Schnelle mit Geld

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Die Regelung gilt bereits seit 2013, erst 2016 weckte aber ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (BSG) sie aus dem Dornröschenschlaf: Entscheidet eine gesetzliche Krankenkasse über einen Leistungsantrag nicht innerhalb von drei oder höchstens fünf Wochen, gilt dieser als „fiktiv genehmigt“.

Nach dem Motto „Frist ist Frist“, münzte der frühere Vorsitzende des zuständigen Ersten BSG-Senats, Ernst Hauck, die Vorschrift scharf und versichertenfreundlich um. Nach erstem Aufschrei haben sich auch die Krankenkassen weitgehend damit arrangiert, Streitfälle gibt es kaum noch.

Dafür, nach dem Ruhestand Haucks zum Jahresende, nun aber eine neue Rechtsprechung: In seiner ersten öffentlichen Sitzung unter neuem Vorsitz von BSG-Präsident Rainer Schlegel nahm der Erste Senat der „Genehmigungsfiktion“ jeden Biss. Was übrig bleibt, ist ein „vorläufiger“ Anspruch auf Kostenerstattung. Der endet, sobald die Kasse den Antrag doch noch ablehnt.

Das bedeutet: Wer einen schnellen Termin organisieren und das Geld für eine umstrittene Behandlung vorstrecken kann, bekommt es zurück. Alle anderen gehen leer aus.

Keine Frage, es hat Missbrauch gegeben – insbesondere bei Eingriffen, die meist der Schönheitschirurgie zuzurechnen sind. Doch dagegen muss es andere Schranken geben, etwa eine Trennung von Verordnung und Operation.

Eine Regelung so zu gestalten, dass nur noch Reiche davon profitieren können, das ruft dagegen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der Sozialverband VdK hat eine entsprechende Beschwerde bereits in Aussicht gestellt.

Lesen sie auch
Mehr zum Thema

Landesarbeitsgericht Rostock

Urteil: Kündigung nach häufigen Kurzerkrankungen

Abrechnungsbetrug

AOK Hessen: Meiste Betrugsversuche bei Pflege

Sonderberichte zum Thema

Übersicht

Eine Agenda für Seltene Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Shared Decision Making ist gerade bei der Diagnostik und Therapie seltener Erkrankungen ein wichtiges Versorgungsprinzip. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

Seltene Erkrankungen

Was auch Patienten tun können

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)

Kampf dem Zervixkarzinom

Ärzte sind sich einig: eine Impfung schützt!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Altersbedingter Hörverlust: Ursache ist eine Degeneration der Cochlea. Verstärkt wird der Prozess vermutlich durch Entzündungen und mikrovaskuläre Veränderungen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Niedrigdosierte Gabe

ASS hilft nicht gegen Hörverlust im Alter