Dürfen Pflegeheimbewohner bei den Impfterminen gegenüber anderen Hochbetagten bevorzugt werden? Das Oberverwaltungsgericht in NRW hat die Priorisierung bestätigt.
Der BGH erschwert durch ein aktuelles Urteil den Zugriff des Insolvenzverwalters und schafft mehr Sicherheit für Verbraucher – und für Banken. Allerdings muss ein Zeitfaktor beachtet werden.
Ein Volksbegehren für „gesunde Krankenhäuser“ wird es in Berlin nicht geben. Der Verfassungsgerichtshof des Landes hält dies für unzulässig. Die Aktion fokussierte auf mehr Patientensicherheit.
Wer vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit ist, muss ein Attest vorweisen können. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hin.
Mit einer weiteren Verordnung will Gesundheitsminister Jens Spahn Corona-Tests auch von Menschen ohne Symptome erleichtern. Auch die Warn-App spielt künftig eine wichtige Rolle im Testkonzept.
In Brandenburg und Niedersachsen gehen Behörden gegen zwei Ärztinnen vor. Eine Medizinerin wird verdächtigt, trotz Quarantäneanordnung weiter praktiziert zu haben – die andere, falsche Atteste ausgestellt zu haben.
Der GBA hat die LDR-Brachytherapie des Prostatakarzinoms in den Katalog der ambulanten Versorgung aufgenommen. Nun ist der Bewertungsausschuss am Zug, der eine EBM-Ziffer auf die Beine stellen muss.
Das Urteil des BSG zur eGK kommt nicht überraschend. Es ist dennoch verdienstvoll, dass die Richter den Nutzen der Datenverarbeitung einmal mehr gegen den Datenschutz abwägen.
Das Bundessozialgericht hält an seiner Rechtsprechung zur elektronischen Gesundheitskarte fest: Versicherte müssen den Stammdatenableich über eGK und Telematikinfrastruktur akzeptieren.
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel gibt nicht auf: Gegen den neuen Abtreibungs-Paragrafen 219a, der weiter ärztliche Infos zum Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt, will sie nun vors Verfassungsgericht ziehen.
Seit Jahren kämpft die Gießener Ärztin Hänel dafür, über die Abruptio informieren zu dürfen. Nun hat das OLG Frankfurt ihre Revision verworfen – und sie rechtskräftig verurteilt. Hänel plant jetzt eine Verfassungsbeschwerde.
Die Absicht der Bürgerbegehren ist zwar oft nachvollziehbar. Aber der Zorn der Bürger übertönt häufig die sachlichen Aspekte der Diskussion – auch bei der Suche nach Klinikstandorten.
Die Morphinvergiftungen Neugeborener am Uniklinikum Ulm könnten möglicherweise nie vollständig aufgeklärt werden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch gegen ärztliche und pflegerische Mitarbeiter.
Das Urteil gegen den Mörder des Internisten Professor Fritz von Weizsäcker ist rechtskräftig: Die Gesamtstrafe beträgt zwölf Jahre, hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Das Verwaltungsgericht Göttingen lehnt die Klage einer Polizistin nach Bandscheibenvorfall im Dienst ab: Ihr Rückenschaden hätte auch jederzeit im privaten Bereich eintreten können, so die Begründung.