Eine Koblenzer Apotheke hat mit Kügelchen gegen Corona die Aufsichtsbehörde auf den Plan gerufen. Sie soll für ihr Angebot Reste aus Impfdosen eines Impfzentrums verwendet haben.
Anrufer haben sich als Mitarbeiter der AOK ausgegeben und persönliche Daten der Versicherten erfragt. Die Kasse rät zur Vorsicht und empfiehlt, Anzeige zu erstatten.
Ein Berliner Privatarzt fühlte sich benachteiligt, weil er nicht gegen Corona impfen darf, und zog vor Gericht. Das Gericht sah das anders: Er sei nicht benachteiligt – und könne nicht für seine Patienten klagen.
Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen aufgrund hoher Corona-Inzidenzen könnten für Teile der Bevölkerung entfallen. Das Justizministerium will so nicht gerechtfertigten Grundrechtseingriffen begegnen.
Ein dauerhaftes Leiden berechtigt Studenten nicht, von einer Prüfung zurückzutreten. Dies gehe nur bei einer vorübergehenden Erkrankung, so das Bundesverwaltungsgericht.
Eine 40-Jährige spritzte Botulinumtoxin und Hyaluron, obwohl sie dafür nicht qualifiziert war. Viele der Eingriffe gingen schief. Nun wurde die Frau zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Durch vorsätzliche Verletzung der Corona-Hustenetikette können Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz verlieren. Allerdings ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht, so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
Die PKV ärgert sich immer wieder über Betrüger, die den Namen des Verbands nutzen, um Versicherungsangeboten Seriosität zu geben. Nun hat der Verband Anzeige erstattet. Doch die Verfolgung ist schwer.
Arzneimittel, die den Haarwuchs fördern, sind von der GKV-Leistungspflicht ausgeschlossen, so das LSG Darmstadt. Ein 31-Jähriger hatte sich mit seiner Haarlosigkeit nicht abfinden wollen und geklagt.
Mehrere Ex-Verantwortliche des Klinikums Oldenburg müssen sich demnächst vor Gericht verantworten, weil sie den wegen Mordes verurteilten Krankenpfleger Niels H. gewähren ließen.
Über sechs Jahre nach seinem Abgang wurde ein Ex-Manager des Klinikums Mannheim wegen Verstoßes gegen das Medizinproduktegesetz verurteilt. Revision beim BGH ist angekündigt.
Ohne homöopathische Zubereitung keine Eigenbluttherapie durch Heilpraktiker: Das sagt ein aktuelles Urteil des OVG Münster. Rechtswirkung hat es aber zunächst nur für die klageführenden Heilkundler.