Brandenburg

COVID-Ausbruch im Potsdamer Bergmann-Klinikum: Ermittlungen eingestellt

Nach dem heftigen COVID-19-Ausbruch im Klinikum Ernst von Bergmann werden die Verantwortlichen strafrechtlich nicht mehr verfolgt. Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen ein.

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War im Frühjahr Schauplatz eines heftigen COVID-19-Ausbruchsgeschehens: Das Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam.

War im Frühjahr Schauplatz eines heftigen COVID-19-Ausbruchsgeschehens: Das Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam.

© M.Dörr & M.Frommherz / stock.adobe.com

Potsdam. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat das Ermittlungsverfahren gegen drei leitende Ärztinnen und Ärzte sowie die ehemalige Geschäftsführung wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Corona-Ausbruchsgeschehen im Potsdamer Klinikum Ernst von Bergmann (KEvB) mangels Tatverdachts eingestellt.

„Ein Kausalzusammenhang zwischen dem Umgang der Beschuldigten mit dem COVID-19-Ausbruch im Krankenhaus und dem Tod oder der Infektion von Patienten im KEvB ist nicht nachzuweisen“, heißt es in einer Mitteilung. „Auch eine Straftat nach dem Infektionsschutzgesetz liegt nicht vor.“

Im Potsdamer Klinikum Ernst von Bergmann, dem größten Krankenhaus der Brandenburger Landeshauptstadt, war es im März und April zu einer Häufung von Corona-Erkrankungen gekommen. Insgesamt 47 Personen verstarben an oder mit COVID-19. Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren zwar „verschiedene Anhaltspunkte für Organisations- oder Ausführungsfehler erbracht“.

Diese möglichen Versäumnisse begründeten jedoch nicht zwingend in jedem Fall einen Sorgfaltspflichtverstoß, da die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der ersten Welle der COVID-Pandemie im Frühjahr 2020 zu berücksichtigen waren.

Zweifel an der möglichen Beherrschbarkeit des Ausbruchs

„Insbesondere war zu diesem Zeitpunkt das Wissen über den Erreger und die Übertragbarkeit noch rudimentär ausgeprägt, sodass etwa die aerosolgebundene Übertragung gegenüber der Kontaktübertragung unterschätzt wurde“, erklärte die Staatsanwaltschaft.

„Auch bestanden nur in geringem Umfang Testmöglichkeiten zum sicheren Nachweis von Infektionen.“ Material, wie FFP2-Masken, sei zeitweise kaum erlangbar gewesen. „Damit begründeten sich nicht ausräumbare Zweifel an der Möglichkeit der sicheren Beherrschbarkeit des Ausbruchsgeschehens im KEvB mit den im Frühjahr 2020 vorhandenen Mitteln.“

Für das Bergmann-Klinikum begrüßten dessen Geschäftsführer Tim Steckel und Hans-Ulrich Schmidt die Einstellung der Ermittlungen. „Wir sind erfreut über diese Entscheidung und die ausführliche öffentliche Begründung der Staatsanwaltschaft“, teilten sie am Freitag mit. Dies sei ein positives Zeichen für die Mitarbeiter. Von den insgesamt fünf von der Staatsanwaltschaft Beschuldigten sind drei Personen bis heute am Bergmann-Klinikum tätig. (lass)

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