Schleswig-Holstein

Corona: KV-Warteliste soll Praxis-Impflisten im Norden ersetzen

Ein neues Anmeldeportal der KV Schleswig-Holstein soll dazu führen, dass Arztpraxen und SARS-CoV-2-Impfwillige leichter zueinanderfinden. Bis 7. Juni will Gesundheitsminister Garg noch an der Impfpriorisierung festhalten.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:
Wider die Lotterie der Impfstoffregistrierung: Da es keine Warteliste gibt, mussten Bürger sich immer neu einwählen. Das soll sich nun ändern.

Wider die Lotterie der Impfstoffregistrierung: Da es keine Warteliste gibt, mussten Bürger sich immer neu einwählen. Das soll sich nun ändern.

© Alexander Limbach / Zoonar / pic

Kiel. Kein Durchkommen in den Praxen, kein Termin in den Impfzentren und noch nicht einmal eine Warteliste mit Registrierungsmöglichkeit: Nicht nur die begrenzte Menge an Impfstoff hat in den vergangenen Wochen viele Schleswig-Holsteiner gefrustet. Enttäuscht waren sie auch, dass sie sich nicht einmal registrieren und für einen Termin vormerken lassen konnten. Damit soll nun Schluss sein. Ein neues Anmeldeportal der KV lässt Arztpraxen und Impfwillige in Schleswig-Holstein leichter zusammen finden. Außerdem kündigte das Land eine Registrierungsmöglichkeit für die Impfzentren an.

Das KV-Portal dient den Menschen zur Registrierung für eine Impfung in einer von ihnen ausgewählten Praxis. Damit soll auch das hohe Anrufaufkommen in den Praxen verringert werden. „Wir sehen im Moment sehr großen Bedarf, den Anmeldeprozess zu erleichtern und den Impfstoff zu den Menschen zu bringen“, betonte KV-Chefin Dr. Monika Schliffke. Die Warteliste soll die Impflisten in den einzelnen Praxen ablösen.

Zunächst 122 Praxen auf der Liste

Bislang erstellt jede Praxis nach der geltenden Priorisierung eigene Listen, ohne zu wissen, ob die entsprechende Person nicht bereits geimpft wurde. Nach einem ersten Aufruf der KV sind zum Start 122 Praxen landesweit verzeichnet, aus denen Impfwillige jetzt auswählen können. Die KV erwartet, dass sich weitere Praxen anschließen, wenn diese ihre bestehenden Wartelisten abgearbeitet haben. Das für Praxen und Impfwillige kostenlose Angebot können zunächst nur Menschen nutzen, die 60 Jahre oder älter sind und sich mit dem Vakzin von AstraZeneca impfen lassen möchten. Die Anmeldedaten werden an die ausgewählte Praxis weitergeleitet, diese teilt den Impfwilligen dann einen Termin mit.

Das Portal informiert darüber, dass bis zum Anruf rund eine Woche vergehen kann. Ihren Platz auf der Warteliste können die Registrierten anschließend mit einem Barcode verfolgen. Das Portal hält auch weitere Informationen bereit, damit schon vor dem Praxisbesuch möglichst viele Fragen geklärt sind.

Wir sehen sehr großen Bedarf, den Anmeldeprozess zu erleichtern und den Impfstoff zu den Menschen zu bringen.

Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der KV Schleswig-Holstein

Für die 28 Impfzentren in Schleswig-Holstein wird es ab Juni eine Registrierungsmöglichkeit geben. Bislang wurden Termine über ein Portal direkt vergeben, sobald Impfstoff vorrätig war – was im Norden seit Wochen für Ärger und Frust unter denen gesorgt hatte, die trotz wiederholter Bemühungen nicht berücksichtigt werden konnten. Da auch keine Registrierungsmöglichkeit für eine Warteliste geboten wurde, müssen sich die Menschen immer wieder neu einwählen und neue Versuche starten. Diese „Lotterie“ wird von vielen Menschen als Zumutung empfunden.

Landesgesundheitsminister Dr. Heiner Garg (FDP) kündigte neben der künftigen Registrierungsmöglichkeit an, dass die Impfzentren mindestens bis Ende September weiter impfen und dass auch die mobilen Teams im Einsatz bleiben werden. Sie sollen in Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften impfen. Zudem stimmt sich das Land derzeit mit Kommunen darüber ab, welche Anlaufstellen in sozialen Brennpunkten für Impfaktionen infrage kommen.

Garg hält an Priorisierung fest

Als mögliche Standorte nannte Garg Tafeln und Stadtteilcafés. An den Schulen will Garg möglichst noch vor Beginn der Sommerferien mit den Impfungen beginnen lassen – sobald der Impfstoff für Jüngere zugelassen ist. Garg betonte, dass deshalb nicht weniger Impfstoff für andere Altersgruppen zur Verfügung steht. Zur bevorstehenden Aufhebung der Priorisierung: Bis zu dem von der Gesundheitsministerkonferenz genannten Termin 7. Juni wird Schleswig-Holstein auf jeden Fall an der Priorisierung festhalten.

Garg nannte diesen Termin als den frühest möglichen Zeitpunkt für die Aufhebung der Priorisierung in den Praxen. Für eine Entscheidung in den Impfzentren will das Land berücksichtigen, wie schnell die bislang priorisierten Gruppen ein Impfangebot erhalten, wie sich die Impfquote in der Prioritätsgruppe drei entwickelt und welche Mengen an Impfstoff der Bund wann zur Verfügung stellt.

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