Direkt zum Inhaltsbereich

Schleswig-Holstein

Corona-Quarantäne missachtet: Staatsanwaltschaft ermittelt

Weil ein auf COVID-19 positiv getesteter Mann aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde die Quarantäne-Regeln missachtet hat, ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft.

Veröffentlicht:
Weil ein auf COVID-19 positiv getesteter Mann sich nicht an die Regeln gehalten hat, muss er jetzt mit einer Strafe rechnen.

Weil ein auf COVID-19 positiv getesteter Mann sich nicht an die Regeln gehalten hat, muss er jetzt mit einer Strafe rechnen.

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Rendsburg /Kiel. Wer positiv auf COVID-19 getestet wird, gehört in Quarantäne. Dies ist nicht nur aus medizinischen Gründen sinnvoll, sondern auch vom Infektionsschutzgesetz gedeckt. Ein Mann aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde hat dies missachtet – nun ermittelt die Staatsanwaltschaft und ihm droht eine empfindliche Strafe.

Der Mann befand sich nach Rückkehr aus einem Risikogebiet in Quarantäne und wurde auf COVID-19 getestet. Nachdem der Test positiv ausfiel, informierte ihn das Gesundheitsamt des Kreises über das Ergebnis und die Konsequenzen telefonisch. Dabei wurden auch seine persönlichen Kontakte der vergangenen 14 Tage aufgenommen. Außerdem erhielt er schriftlich eine Absonderungserklärung zur häuslichen Quarantäne.

Positiver Test war Mann egal

Bei der späteren Befragung einer ermittelten Kontaktperson durch Mitarbeiter des Kreises stellte sich dann heraus, dass der infizierte Betroffene die Quarantäne nicht eingehalten und direkten Kontakt mit anderen Menschen hatte – offenbar bevor und nachdem er sein Testergebnis erfahren hatte.

Damit hatte er nicht nur gegen die Quarantäneverordnung des Kreises, sondern auch gegen die Absonderungserklärung verstoßen – was den Verdacht einer Straftat erhärtet. Deshalb hat der Kreis den Fall inzwischen an die Kieler Staatsanwaltschaft abgegeben.

Die teilte auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ mit, dass sie bei ihren Ermittlungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen Paragraf 75 des Infektionsschutzgesetzes den Beschuldigten und die Kontaktpersonen befragen lassen wird. Bei einem solchen Verstoß sieht das Gesetz Sanktionen in Form einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Bei Ersttätern, so die Staatsanwaltschaft, sei eine Freiheitsstrafe aber „eher nicht zu erwarten“.

Verstöße werden nachdrücklich verfolgt

Ein Sprecher sagte außerdem: „Schon aus generalpräventiven Erwägungen bemühen wir uns, Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz nachdrücklich zu verfolgen, damit entsprechende Straftaten schnell und angemessen sanktioniert werden.“ Nach Kenntnisstand der Staatsanwaltschaft ist dies das erste Verfahren, das wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Norden in Gang gesetzt wird. (di)

Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Neue Empfehlung zu HWI und Zystitis

© EAU

Ergänzung EAU-Leitlinie 2026

Neue Empfehlung zu HWI und Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Vaginalmykosen neu denken: Pathogenese, Zyklus und Therapie

© piyato | iStock

Vaginalmykose im Fokus

Vaginalmykosen neu denken: Pathogenese, Zyklus und Therapie

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Intimhygiene: Was die vaginale Schleimhaut wirklich braucht

© iStock / okskukuruza

Vaginale Gesundheit

Intimhygiene: Was die vaginale Schleimhaut wirklich braucht

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Impfstoffeffektivität gegen Post COVID-Beschwerden

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [14]

Jährliche COVID-19-Impfung

Empfohlen für ein breites Risikokollektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: BioNTech Europe GmbH, Mainz
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gastbeitrag

Keine Versorgungsgerechtigkeit bei stationärer Diabetes-Behandlung

Warnzeichen früh erkennen

Immundefekte: Das ist die Basisdiagnostik für die Praxis

Porträt

Wie ein Hausarzt mit seinem„Medmobil“ Obdachlose versorgt

Lesetipps
Ein langer Wurm liegt in einer behandschuhten Hand.

© Clouds Hill Imaging / Science Photo Library

Ascariasis

Wurm in der Hose: Was tun bei hartnäckigem Spulwurmbefall?

Eine Person hält zwischen Daumen und Zeigefinger eine Metformin-Tablette.

© pimpampix / stock.adobe.com

Spiegelmessung

Unter Metformin regelmäßig Vitamin B12 kontrollieren