VKD-Treffen

Corona macht Kliniken weiter zu schaffen

Laut DKG-Vizepräsidentin Gunduka Werner liegen derzeit immer noch 10.000 Patienten mit positivem COVID-19-Test in den deutschen Krankenhäusern.

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Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) bei ihrem Grußwort auf der VKD-Jahrestagung in Dessau.

Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) bei ihrem Grußwort auf der VKD-Jahrestagung in Dessau.

© Oliver Gierens

Dessau. „Die neue Normalität mit / nach Corona“ - unter diesem Motto traf sich die Landesgruppe Mitteldeutschland des Verbands der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) e.V. am Donnerstag in Dessau zu ihrer Jahrestagung.

Und das Coronavirus hat auch die Arbeit des Verbandes in den letzten Jahren beeinträchtigt: Es war das erste Treffen nach drei Jahren – und es wurde deutlich: Während die Pandemie immer weniger im Vordergrund steht, rücken alte und neue Probleme in des Fokus der Klinikchefinnen und -chefs.

Dass es allerdings auch vorerst kein klares „nach Corona“ geben wird, machte die Vizepräsidentin der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gundula Werner, in ihrem Grußwort deutlich. Noch immer würden derzeit rund 10.000 Patienten mit positivem COVID-19-Test deutschlandweit in Krankenhäusern versorgt. „Die Belastung der Krankenhäuser bleibt auf einem konstant hohen Niveau“, so Werner.

Neben Corona plagen die Kliniken viele weitere Probleme

Dennoch machte Werner auf bleibende Probleme aufmerksam: Die aus ihrer Sicht unzureichende Investitionskostenfinanzierung sowie immer stärker ausufernde Vorgaben durch den Gesetzgeber. Als Beispiele nannte sie eine auskömmliche Finanzierung der Kliniken, einen vollständigen Tarifausgleich oder bürokratischen Aufwand durch Untergrenzen für Pflegepersonal.

Betten auf Intensivstationen müssten gesperrt werden, Notaufnahmen zeitweise geschlossen, Patienten immer länger auf notwendige Behandlungen warten, so die DKG-Vizepräsidentin. „Die Bundesländer kommen nach wie vor ihrer gesetzlichen Pflicht zur Finanzierung notwendiger Investitionen nicht nach“, sagte Werner – und dies vor dem Hintergrund aktueller massiver Preissteigerungen bei Medizinprodukten, Energie oder Lebensmitteln.

In Sachsen-Anhalt soll laut Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) der Investitionsbedarf der Krankenhäuser bis Ende dieses Jahres in einem Gutachten ermittelt werden. Neben stabilen Krankenkassenbeiträgen stehe für sie die flächendeckende medizinische Versorgung in Sachsen-Anhalt an erster Stelle, so die Ministerin in ihrem Grußwort.

Man habe über Kredite ein Corona-Sondervermögen eingerichtet, aus dem unter anderem 63 Millionen Euro für „sektorübergreifende Versorgungsstrukturen“ finanziert werden. Über kurz oder lang könne man es sich nicht erlauben, mehrere Facharzthierarchien nebeneinander zu finanzieren, so Grimm-Benne. Weitere 91 Millionen Euro seien für medizinische Großgeräte vorgesehen, ebenso 139 Millionen zum Ausbau der Digitalisierung.

Videokonferenz der Gesundheitsminister mit der DKG in Kürze

Die SPD-Politikerin ist seit Anfang dieses Jahres auch Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK). Für die kommende Woche kündigte sie eine Videokonferenz mit der DKG an, bei der es neben dem Klimaschutz in Krankenhäusern auch um die Themen Inflationsausgleich und Energiemanagement gehen soll.

Zur Krankenhausfinanzierung soll es zudem Ende dieses Monats eine Amtschefkonferenz im Rahmen der GMK geben. Zu diesem Thema haben laut Grimm-Benne die Länder in der vergangenen Woche ein Eckpunktepapier abgestimmt. In dem Entwurf fordern sie der Ministerin zufolge unter anderem eine dauerhaft tragfähige Investitionsfinanzierung.

Einen gänzlich anderen Ansatz stellte Dr. Tibor Szabados, Fachanwalt für Medizinrecht in der Münchner und Leipziger Kanzlei Seufert, vor: In Nordrhein-Westfalen gilt für den neuen Krankenhausplan das Motto „Weg vom Bett“: Aus einer rein kapazitätsorientierten Bedarfsplanung soll eine qualitätsorientierte Leistungsplanung werden, erklärte Szabados. Dazu sollen medizinische Leistungsbereiche und -gruppen eingeführt werden, die sich im Wesentlichen an den Fachgebieten der ärztlichen Weiterbildungsordnung orientieren.

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