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Starker Andrang erwartet

Elf Corona-Testzentren für niedersächsische Reiserückkehrer

KV-Chef Barjenbruch kritisiert den bürokratischen Aufwand bei Testpersonen und -verfahren sowie die ungeklärte Finanzierung.

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Ein Mitarbeiter nimmt einen Abstrich im Corona-Testzentrum am Flughafen Hannover-Langenhagen von einem Reiserückkehrer.

Ein Mitarbeiter nimmt einen Abstrich im Corona-Testzentrum am Flughafen Hannover-Langenhagen von einem Reiserückkehrer.

© Moritz Frankenberg/dpa

Hannover. Kaum wurden die ersten Testzentren in Niedersachsen geschlossen, werden sie wieder geöffnet. Die KV Niedersachsen (KVN) errichtet an elf Standorten im Land Testzentren für freiwillige Tests nach Auslandsaufenthalten.

In den Zentren können sich symptomlose Reiserückkehrer freiwillig auf eine Corona-Infektion testen lassen. Die Reiserückkehrer haben innerhalb von 72 Stunden nach Rückkehr Anspruch auf den kostenlosen Test.

Wegen des zu erwartenden starken Andrangs will die KV bald ein Direktbuchungssystem einrichten. Auch die Testergebnisse sollen später im Falle eines negativen Ergebnisses online übermittelt werden.

Praxen vor Überlastung schützen

Bislang müssen die Testwilligen sich an ihren Hausarzt wenden, der dann selber den Test vornimmt oder einen Termin in einem Zentrum organisiert. Dieses System könnte die Praxen blockieren.

„Unsere Praxen haben die Aufgabe, sich um die Regelversorgung der Patienten mit den üblichen Gesundheitsproblemen zu kümmern“, so der KV-Vorstandsvorsitzende Mark Barjenbruch. „Müssten sie jetzt auch noch massenhaft Corona-Tests organisieren, kämen irgendwann die übrigen Patienten ins Hintertreffen.“

Barjenbruch kritisierte zudem das „komplexe System von Fallunterscheidungen und bürokratischen Vorgaben bei den Corona-Testungen“, dem sich die Ärzte mittlerweile gegenübersähen. „Sie müssen zwischen einem ganzen Fächer unterschiedlicher Testvoraussetzungen unterscheiden, um Patienten einem korrekten Abrechnungsweg zuzuordnen“, so Barjenbruch.

Wer zahlt für welchen Patienten?

Nur mit konkreten Symptome gelten Patienten als Behandlungsfall. Kommt ein Patient vom Gesundheitsamt, müsste der Test dem Gesundheitsamt in Rechnung gestellt werden, aber allgemeingültige Abrechnungswege bestehen dafür noch nicht, kritisiert die KV.

Verlangt der Arbeitgeber einen Test, muss der Arbeitnehmer den Test aus eigener Tasche zahlen. Geht ein Patient für eine Operation ins Krankenhaus, muss es den Test als prästationäre Leistung zahlen.

Auch die Finanzierung der Testzentren sei noch unklar, so die KV. „Wir sind als KVN praktisch über Nacht in diese Situation gestoßen worden“, moniert Barjenbruch. „Die Krankenkassen haben uns jetzt signalisiert, dass sie sich an den Kosten der Testungen nicht beteiligen werden. Wir müssen also mit eigenen Mitteln die erforderliche Infrastruktur aufbauen und können nur hoffen, dass später ein Weg der Refinanzierung gefunden wird.“ (cben)

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