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Legalisierung

KV Nordrhein sieht weitere Lockerungen bei Cannabis äußerst kritisch

KVNo-Chef Dr. Frank Bergmann warnt vor den Folgen der geplanten Lockerungen beim Cannabis-Konsum. Sie widersprächen dem Kinder- und Jugendschutz und belasteten das ambulante System weiter.

Veröffentlicht:

Düsseldorf. Die von der Bundesregierung vorgesehenen Lockerungen bei der Legalisierung von Cannabis stoßen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) auf Ablehnung. Die Änderungen liefen nicht nur dem Kinder- und Jugendschutz zuwider, betont der KVNo-Vorsitzende Dr. Frank Bergmann in einem Statement. Das Gesetz habe auch keinerlei Auswirkungen auf die organisierte Kriminalität und verfehle damit ein Kernziel.

Die Bundesregierung plant, den Konsum von Cannabis bereits ab 100 Meter Entfernung von Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche zu erlauben, statt bislang ab 200 Metern. „Wenn 100 Meter vor der Schule Cannabis legal konsumiert wird, begegnen Heranwachsende diesem Konsumverhalten bereits auf dem Schulweg – Kinder- und Jugendschutz sieht anders aus“, sagt Bergmann. Daran ändere auch der vorgesehene höhere Strafrahmen bei der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige nichts.

Der ambulante Behandlungsbedarf wird steigen

Der Neurologe und Psychiater lehnt die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken grundsätzlich ab. „Durch die Legalisierung wird der Cannabiskonsum weiter enttabuisiert mit drastischen Folgen insbesondere für Kinder und Jugendliche, für die der Konsum schwerwiegende Gefahren für Gesundheit und Entwicklung mit sich bringt.“

Nach Ansicht des KVNo-Chefs zeigen die neuen Formulierungsvorschläge ein weiteres Mal, dass die gesundheitlichen Auswirkungen und Implikationen für die ambulante Versorgung im Gesetzgebungsprozess offenbar keine größere Rolle spielten. „Schon jetzt ist klar: Durch die Cannabislegalisierung zu Genusszwecken ist auch mit einem deutlich höheren ambulanten Behandlungsbedarf bei Suchterkrankungen und depressiven Störungen zu rechnen.“ (iss)

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