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Nordrhein-Westfalen

NRW-Landtag verlängert Corona-Pandemiegesetz

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen behält weitreichende Befugnisse in der Corona-Pandemie. Das Impfen soll künftig etwas flexibler erfolgen können.

Veröffentlicht:
Ministerpräsident Laschet spricht im Düsseldorfer Landtag. Im Anschluss wurde das neue Pandemiegesetz beschlossen.

Ministerpräsident Laschet spricht im Düsseldorfer Landtag. Im Anschluss wurde das neue Pandemiegesetz beschlossen.

© Federico Gambarini / dpa

Düsseldorf. Der nordrhein-westfälische Landtag hat das Pandemiegesetz mit großer Mehrheit verlängert. Damit behält die schwarz-gelbe Landesregierung weitreichende Befugnisse in der Bekämpfung der Pandemie, gleichzeitig werden aber die Mitwirkungsrechte des Parlaments gestärkt. Die Feststellung der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite gilt zudem vier Wochen länger, bis Ende April.

Das zurzeit in Kraft befindliche Infektionsschutz- und Befugnisgesetz läuft Ende März 2021 aus. Der Verlängerung stimmten bis auf die AfD alle Parteien zu. Die Abgeordneten im Düsseldorfer Landtag haben künftig die Möglichkeit, Einspruch gegen Corona-Verordnungen der Landesregierungen einzulegen oder pandemische Leitlinien zu verabschieden.

13-köpfiges COVID-Gremium

Der Landtag hat zudem mit den Stimmen aller Fraktionen die Einrichtung eines „Parlamentarischen Begleitgremiums COVID-19-Pandemie“ beschlossen. Ihm werden 13 Mitglieder angehören. „Das interdisziplinär ausgerichtete Gremium soll aktuelle sowie künftige gesundheitliche, soziale und wirtschaftliche Fragen der Bewältigung und der Eindämmung der COVID-19-Pandemie behandeln und kann auf wissenschaftlicher Grundlage Handlungsempfehlungen geben“, teilte der Landtag mit.

Das Gremium, das als Unterausschuss dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales angegliedert ist, kann Gutachten vergeben, die Expertise von Fachleuten einholen und Anhörungen durchführen.

Mehr Flexibilität beim Impfen

Unterdessen hat das Landesgesundheitsministerium beschlossen, den im Land vorhandenen Impfstoff unbürokratischer einzusetzen. Wenn Impfstoffkontingente nicht vollständig für die Impfung von über 80-Jährigen genutzt werden können, dürfen Städte und Kommunen auch jüngere Menschen impfen lassen, wenn sie unter einer Vorerkrankung leiden.

Die Regelung gilt bis zum Start der Impfungen in den Hausarztpraxen am 6. April. Die reguläre Impfung der unter 80-Jährigen soll am 8. April erfolgen, beginnend mit den 79-Jährigen. Sie erhalten eine schriftliche Einladung. (iss)

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