Neue Schutzverordnung

NRW führt Corona-Bremse ein

Steigen die Infektionszahlen, sollen diese in Nordrhein-Westfalen künftig mit lokalen Maßnahmen bekämpft werden. Die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen entfällt.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Stellte am Montag die neuen Regelungen zur Corona-Schutzverordnung vor: NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Stellte am Montag die neuen Regelungen zur Corona-Schutzverordnung vor: NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

© dpa

Düsseldorf. Mit einer sogenannten Corona-Bremse will das Land Nordrhein-Westfalen künftig einer Ausbreitung von COVID-19 frühzeitig entgegenwirken. Die Bremse sieht bei steigenden Infektionszahlen zielgerichtete lokale Maßnahmen vor anstatt flächendeckender Einschränkungen.

Die Bremse soll greifen, wenn eine Stadt oder Gemeinde eine Sieben-Tages-Inzidenz von 35 pro 100.000 Einwohner erreicht hat, sagte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) vor Journalisten in Düsseldorf.

Viele Ideen, wie auf lokaler Ebene eingeschritten werden kann

Dieser Grenzwert gilt, wenn es sich um ein diffuses Infektionsgeschehen handelt, das nicht klar einzelnen Infektionsherden zuzuordnen ist, erläuterte er. In einem solchen Fall werden sich das Landeszentrum für Gesundheit, die Bezirksregierung und die Kommune über das weitere Vorgehen abstimmen.

Als Maßnahmen vorstellbar seien beispielsweise die Absage von Veranstaltungen, die Wiedereinführung der Maskenpflicht im Schulunterricht oder das Verbot des Alkoholausschanks aber einer bestimmten Uhrzeit. „Es gibt eine Menge von Ideen, die man auf der lokalen Ebene prüfen muss“, sagte Laumann.

Bei Großveranstaltungen entscheidet das Ministerium

Für Maskenverweigerer gibt es in NRW ab dem 1. September ein Bußgeld von 50 Euro überall dort, wo es eine Maskenpflicht gibt. Im öffentlichen Personennahverkehr bleibt es bei den bisher verhängten 150 Euro. „Die Ordnungsbehörden können die Strafen auch ohne Vorwarnung verhängen“, betonte er.

Bei Veranstaltungen zwischen 500 und 1000 Teilnehmern müssen die Veranstalter den Gesundheitsämtern künftig ein Konzept für die Gestaltung der An- und Abreise vorlegen. Werden mehr als 1000 Teilnehmer erwartet, liegt die Entscheidung beim Landesgesundheitsministerium, auch wenn das zuständige Gesundheitsamt die Veranstaltung für machbar hält.

„Man muss den Einzelfall sehen“, sagte der Minister. Die Entscheidung werde auch von den Infektionszahlen abhängen. Klar ist, dass nur ein Drittel der vor der Pandemie verfügbaren Kapazitäten genutzt werden dürfen. Für private Feiern wird es im bevölkerungsreichsten Bundesland auch künftig keine Einschränkungen geben.

Schulleitungen können keine Maskenpflicht verhängen

Die seit dem Ende der Sommerferien geltende Maskenpflicht für den Unterricht an weiterführenden Schulen entfällt. Schüler und Lehrer könnten aber freiwillig entscheiden, weiter eine Maske zu tragen, sagte Landesschulministerin Yvonne Gebauer. Schulleitungen dürften aber keine Maskenpflicht für ihre Einrichtungen verhängen.

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Grund für die Entscheidung sei die Tatsache, dass sich die Infektionszahlen in NRW wieder auf das bundesweite Niveau eingependelt haben.

Am Montag gab es in NRW insgesamt 3765 Infizierte, die Sieben-Tage-Inzidenz lag bei 8,9. „Wir haben keine Kommune mehr, in der die Inzidenz bei über 20 liegt“, berichtete Laumann.

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