Corona-Pandemie

Niedersachsen legt fest: 2G ist ab Warnstufe 2 Pflicht

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Hannover. Das Land Niedersachsen hat eine neue Corona-Verordnung in Kraft gesetzt. Seit Mittwoch können Bars, Restaurants oder Kinos und Theater sich freiwillig dazu entscheiden, „2G“ in ihren Einrichtungen anzuwenden.

Das heißt, sie können auf Mindestabstände, Maskenpflicht und zum Teil auf Kapazitätsbegrenzungen verzichten, solange sie nur Geimpfte und Genesene einlassen. Kinder unter sieben Jahren, regelmäßig getestete Schüler sowie Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können sind von der Regelung ausgenommen.

Wenn aber die Warnstufe 2 von drei Stufen erreicht ist, wird „2G“ in Niedersachsen zur Pflicht. Leitindikator ist die Hospitalisierungsrate, also die Zahl der COVID-Neuaufnahmen in Krankenhäuser während der letzten sieben Tage. Die Warnstufe 2 tritt ein, wenn die Hospitalisierungsrate bei mehr als acht pro 100.000 Einwohner liegt.

Weitere Kriterien

Nachgeordnet treten hinzu die Sieben-Tage-Inzidenz und der Belegungsgrad bei den Intensivbetten (Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 pro Woche oder mehr als zehn Prozent der Intensivbetten belegt). Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsrate den kritischen Wert mehr als fünf Tage überschritten hat.

„Wir möchten, dass das Leben derer, die sich haben impfen lassen, so unkompliziert und so unbeeinträchtigt wie möglich weitergehen kann“, sagte Niedersachsens Regierungssprecherin Anke Pörksen.

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Die Verordnung gilt bis zum 10. November. In Niedersachsen sind 70 Prozent der Bevölkerung einmal und 65 Prozent vollständig geimpft. Damit liegt das Land deutlich unter der vom RKI ausgegebenen Schwelle von 80 bis 85 Prozent, die nötig ist, um Herdenimmunität zu erreichen.

Die Gruppe der Ungeimpften müsse also besonders geschützt werden und mit Einschränkungen rechnen, so die stellvertretende Leiterin des Krisenstabs, Claudia Schröder. (cben)

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