Krebsregister

Schleswig-Holstein: Kooperation mit onkologischen Zentren erleichtert

Schleswig-Holstein novelliert sein Landeskrebsregistergesetz. Profitieren sollen Versorgung und Forschung gleichermaßen.

Veröffentlicht:

Kiel. Schleswig-Holsteins Landesregierung hat Änderungen am Krebsregistergesetz des Landes beschlossen. Mit der Novelle will sie unter anderem erreichen, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Register und den onkologischen Zentren im Land gestärkt wird.

„Daten können gezielter ausgewertet und bereitgestellt werden“, erklärte Landesgesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) zur Änderung. Für die Qualitätssicherung stellte sie ein transparentes Benchmarking in Aussicht.

Auch der Zugang zu Forschungsdaten und der Zugang zu den Krebspatienten für die Forschung sei optimiert worden. Von der Decken stellte aber klar: „Trotz dieser Änderungen bleibt der Schutz der Registerdaten auf höchstem Niveau bestehen.“

Meldepflicht für Ärzte- und Zahnärzteschaft

Das 1998 eingerichtete epidemiologische Krebsregister im Norden wurde 2015 zu einem integrierten klinisch-epidemiologischen Krebsregister ausgebaut mit dem Ziel, die Forschung zu Krebserkrankungen und die Qualität der Versorgung zu verbessern.

Für alle Ärztinnen und Ärzte sowie für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die an der Diagnose, Behandlung oder Nachsorge von Krebserkrankungen bei Patienten mit Wohnsitz in Schleswig-Holsein beteiligt sind, besteht Meldepflicht.

Die jetzt verabschiedete Novelle war auch erforderlich, um weiterhin datenschutzkonform und fristgerecht an das bundesweite Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) übermitteln zu können. (di)

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