Rheinland-Pfalz

Unrecht in der Psychiatrie: Stiftung hilft

Eine bundesweite Stiftung soll Menschen helfen, die in stationären Einrichtungen Unrecht erfahren haben.

Veröffentlicht:

MAINZ. In Rheinland-Pfalz hat die Landesstelle der bundesweiten Stiftung "Anerkennung und Hilfe" ihre Arbeit aufgenommen. Die Einrichtung will Menschen helfen, die als Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren und heute noch unter den Folgen der Unterbringung leiden.

Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) zeigte sich erfreut, dass der geplante Starttermin eingehalten werden konnte. Im November 2016 hatte sie bekannt gegeben, dass das Landeskabinett den Weg für die Beteiligung des Landes an dem Hilfesystem frei gemacht habe. Bund, Länder und Kirchen hatten sich als Starttag den 1. Januar 2017 vorgenommen.

Die rheinland-pfälzische Beratungsstelle ist im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) angesiedelt. Berater unterstützen bei der Aufarbeitung der Erlebnisse und helfen auch bei der Antragstellung auf Stiftungsleistungen.

Menschen, die in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise von 1949 bis 1990 in der DDR in solchen Einrichtungen untergebracht waren und dort Leid und Unrecht erfahren haben, sind anspruchsberechtigt und können sich bis Ende 2019 bei der Stiftung melden.

Vorgesehen sind jeweils eine einmalige personen-bezogene Geldpauschale von 9000 Euro und ein einmaliger pauschaler Betrag als finanziellen Ausgleich für entgangene Rentenansprüche bis zu 5000 Euro. Rheinland-Pfalz werde sich nach heutigem Stand in den fünf Jahren der Stiftungsdauer bis Ende 2021 mit rund 2,9 Millionen Euro beteiligen, heißt es in einer Mitteilung des LSJV. (aze)

Betroffene, die ihren Wohnsitz in

Rheinland-Pfalz haben, erreichen

die Stiftung unter 0 61 31/96 75 44

oder stiftungauh@lsjv.rlp.de.

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