Resolution der Delegiertenversammlung

Was Hessens Hausärzte von der neuen Landesregierung erwarten

Voraussichtlich am 18. Dezember wollen CDU und SPD in Hessen ihren Koalitionsvertrag unterzeichnen. Die Delegierten des Hausärzteverbands schreiben ihnen sechs Aufgaben ins Pflichtenheft.

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CDU-Ministerpräsident Boris Rhein und die SPD-Landesvorsitzende Nancy Faeser

Wenn die Wunschkoalitionäre CDU-Ministerpräsident Boris Rhein und die SPD-Landesvorsitzende Nancy Faeser die Köpfe zusammenstecken, sollten dabei nach Meinung des Hausärzteverbands Hessen auch Verbesserungen für die Versorgung herauskommen.

© CHRISTOPHER NEUNDORF/EPA/picture alliance

Hattersheim. Der Hausärzteverband Hessen (HÄVH) appelliert an die künftige – voraussichtlich aus CDU und SPD gebildete – Landesregierung, schnellstmöglich besonderes Augenmerk auf die hausärztliche Versorgung zu richten. Dazu habe die Delegiertenversammlung eine Resolution mit sechs Punkten an die künftige Gesundheitsministerin oder den künftigen Gesundheitsminister adressiert, wie der Verband am Montag berichtete.

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Die frühere wie auch die aktuelle Gesetzgebung gefährde durch gesundheitspolitische Fehlentscheidungen und falsche Verteilung verfügbarer Ressourcen das bewährte System massiv und demotiviere junge Ärztinnen und Ärzte, eine Niederlassung anzustreben, sagte der HÄVH-Vorsitzende Christian Sommerbrodt. Dies sei angesichts der Tatsache, dass in den kommenden zehn Jahren 50 Prozent aller hessischen Hausärztinnen und Hausärzte in Rente gingen, fatal.

Konkret verlangt die Resolution:

  • Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die hausärztlichen Praxen. Dazu gehöre eine Befreiung von überflüssiger Bürokratie, eine sinnvolle und funktionierende Digitalisierung, eine angemessene Vergütung ärztlicher Leistungen samt Entbudgetierung sowie eine Abschaffung von Medikamenten- und Heilmittelregressen.
  • Mehr Medizinstudienplätze an den hessischen Universitäten. Im Wintersemester 2022/23 hätten an den Standorten Marburg, Gießen und Frankfurt 1149 Plätze für Erstsemester zur Verfügung gestanden. Eine Erweiterung der Hausarztquote sei eine langfristig sinnvolle Maßnahme.
  • Trotz der Differenzen über einen möglichen Kostenausgleich zwischen Bund und Ländern müsse das Verfahren zur Novellierung der Ärztlichen Approbationsordnung fortgesetzt und schnellstmöglich zum Abschluss gebracht werden. Es sei inakzeptabel, dass die Neufassung selbiger erst 2027, anstatt wie ursprünglich geplant 2025, in Kraft treten solle.
  • Hausarztzentrierte Versorgungsmodelle statt Gesundheitskiosken. Die Hessen verweisen dazu auf Hausärztliche Primärversorgungszentrum wie sie der Landesverband Baden-Württemberg entwickelt habe. Dabei habe die Hausärztin oder der Hausarzt weiterhin die Verantwortung, Mitarbeitende könnten je nach Fachkenntnis und unter ärztlicher Aufsicht aber stärker in die Patientenversorgung integriert werden.
  • Der Trend, dass zumeist fachfremde Finanzinvestoren Medizinische Versorgungszentren und Arztpraxen aufkauften, um sie anschließend mit maximalem Gewinn zu betreiben, müsse gestoppt werden. Ein öffentliches und frei zugängliches MVZ-Register würde hier für Klarheit sorgen. Die MVZ müssten zudem die Trägerschaft auf dem Praxisschild ausweisen.
  • Um die häufig wegen Bagatellfällen überfüllten Notaufnahmen der Krankenhäuser zu entlasten, sollten die Strukturen des hessischen SaN-Projekts genutzt werden. Das Modellprojekt, das seit gut einem Jahr im Main-Taunus-Kreis, im Main-Kinzig-Kreis sowie im Kreis Gießen erprobt wird, ermöglicht eine schnelle, passgenaue Patientensteuerung durch den Einsatz der digitalen Systeme SmED und IVENA. (bar)
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