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TIPP DES TAGES

Geldgewinn dank zügiger Rechnung

Veröffentlicht:

Mindestens einmal im Monat sollte die Abrechnung von erbrachten Selbstzahler- und Privatleistungen in der Praxis erfolgen. Darauf weisen die Privaten VerrechnungsStellen (PVS) hin.

Denn: Wer nicht regelmäßig seine Leistungen in Rechnung stellt, vernichtet schlichtweg Geld. Die PVS geht dabei davon aus, dass Ärzten durch eine späte Rechnungsstellung - im Schnitt vergehen 85 Tage von der Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang - bei einem angenommenen Finanzierungszinssatz von 5 Prozent 25 Millionen Euro allein für Privatleistungen durch die Lappen gehen, die zusätzlich erwirtschaftet werden könnten.

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