„ÄrzteTag“-Podcast

Außerklinische Intensivpflege: „Kein großer Wurf von Kassen und KBV“

Die Außerklinische Intensivpflege (AKI) hat es in den EBM geschafft. Für AKI-Pionier und Pneumologe Dr. Eckehard Frisch ist die Selbstverwaltung mit dem neuen EBM-Kapitel 37.7 zu kurz gesprungen. Die Betreuung der Patienten selbst bleibe weitgehend außen vor.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Dr. Eckehard Frisch, Pneumologe und Palliativmediziner in Oranienburg mit viel Erfahrung in diesem Bereich, sieht die neuen Regelungen zur Außerklinischen Intensivpflege kritisch.

Dr. Eckehard Frisch, Pneumologe und Palliativmediziner in Oranienburg mit viel Erfahrung in diesem Bereich, sieht die neuen Regelungen zur Außerklinischen Intensivpflege kritisch.

© Porträt: privat | Hirn: grandeduc / stock.adobe.com

Die Außerklinische Intensivpflege (AKI) hat es in den EBM geschafft – doch der Jubel der Ärztinnen und Ärzte, die diese Patientinnen und Patienten versorgen, hält sich in Grenzen. Der teilweise auch für betreuende Ärzte sehr aufwändige Behandlungsprozess spiele bei den neuen Leistungen im EBM-Abschnitt 37.7 kaum eine Rolle. Vielmehr gehe es vor allem anderen um die Prüfung des Beatmungsentwöhnungs- bzw. Dekanülierungspotenzials, ärgert sich AKI-Pionier Dr. Eckehard Frisch im „ÄrzteTag“-Podcast.

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Frisch ist als Pneumologe und Palliativmediziner in Oranienburg bei Berlin niedergelassen. Er hat vorher in einer AOK-Praxis die außerklinische Betreuung von beatmeten Patienten in einer AOK-Praxis im Modellprojekt vorexerziert und sieht den Aufwand für die Betreuung der Patienten nicht abgebildet. Die Hoffnung, über spezielle EBM-Leistungen, hochqualifizierte Beatmungsspezialisten wie Pneumologen Anästhesisten, auch aus dem Krankenhaus, für die Betreuung zu aktivieren, werde sich mit den neuen Leistungen, die zum Teil am 1. Dezember in Kraft getreten sind, zum Teil im Januar gültig werden, nicht erfüllen, glaubt Frisch.

Ein echtes Weaning-Potenzial gebe es längst nicht bei allen beatmeten Patientinnen und Patienten in der Außerklinischen Intensivpflege. Und diejenigen, bei denen es ein solches Potenzial gibt, müssten ambulant gut auf den Entwöhnungsprozess vorbereitet werden. Dieser Anreiz werde mit den jetzt beschlossenen Leistungen nicht unbedingt gegeben. Frisch sieht aber auch positive Aspekte der Umsetzung der AKI-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, zum Beispiel die Möglichkeit, dass auch Klinikärzte Leistungen aus Kapitel 37.7 erbringen dürfen. Im Gespräch zieht der Pneumologe allerdings auch hier in Zweifel, ob wirklich die richtigen Anreize gesetzt werden.

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