„ÄrzteTag“-Podcast

Hessens Datenschützer Roßnagel: „Forschung und Datenschutz – das geht zusammen“

„Auch Datenschützer haben Interesse an medizinischer Forschung“: Das betont Professor Alexander Roßnagel im „ÄrzteTag“-Podcast. Nicht der Datenschutz sei schuld daran, dass es hakt in der Digitalisierung der Versorgung – und der Datennutzung für die Forschung, so das Credo des obersten hessischen Datenschützers.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Professor Alexander Roßnagel, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Hessen.

Professor Alexander Roßnagel, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Hessen.

© Porträt: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz u. Informationsfreiheit Hessen | Hirn: grandeduc / stock.adobe.com

Einen echten Gegensatz zwischen den Datenschützern auf der einen und medizinischen Forschern und Befürwortern der Digitalisierung des Gesundheitswesens auf der anderen Seite gibt es nicht: Diese These vertritt der oberste hessische Datenschützer Professor, Alexander Roßnagel, im „ÄrzteTag“-Podcast. „Auch Datenschützer haben Interesse an medizinischer Forschung“, betont Roßnagel im Gespräch und führt viele vermeintliche Konflikte und harsche Forderungen, wie „Datenschutz darf keine Leben kosten!“, auf Missverständnisse zurück.

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Auch er sieht Probleme im Datenschutzrecht, insbesondere durch unterschiedliche Regelungen zum Datenschutz etwa bei den Landeskrankenhausgesetzen, die es erschweren, bundesweit angelegte klinische Studien zu organisieren und umzusetzen. Doch die Probleme müssten gemeinsam angegangen werden, so das Credo Roßnagels, weil die Interessenlage aller Beteiligten gar nicht so unterschiedlich sei. Nicht „der Datenschutz“ sei schuld daran, dass erst so wenige E-Rezepte eingelöst worden seien oder so wenige E-Patientenakten (ePA) angelegt seien und die Digitalisierung des Gesundheitswesens nicht vorankomme.

Roßnagel erläutert im Podcast auch, wie die Datenschützer zu einer Opt-out-ePA stehen, bei der die Patienten widersprechen müssen, wenn sie keine ePA haben möchten – und wie ein effektiver Schutz der Grundrechte mit den Anforderungen der Forschung an eine effiziente Datennutzung in Einklang zu bringen sein könnte. (Dauer: 28:34 Minuten)

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