„ÄrzteTag“-Podcast

Wie kommen Belegärzte mit den Hybrid-DRG zurecht, Dr. van Rhee?

Belegärzte sehen sich als prädestiniert an, die vom Bundesgesundheitsministerium beschlossenen Hybrid-DRG mit Leben zu füllen. Doch wie abrechnen? Welche weitere Hürden gibt es? Orthopäde und Belegarzt Dr. Ryszard van Rhee nimmt im „ÄrzteTag“-Podcast Stellung.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

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Kommt mit der Einigung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen zur Umsetzung der Abrechnung der speziellen sektorengleichen Vergütung nun Schwung in die Umsetzung der Hybrid-DRG? Zumindest ermöglicht die Einigung abrechnenden Operateuren, bei der Abrechnung gewohnte Wege zu gehen – mit der Eingabe von EBM-Positionen und dem Versand der Abrechnung an die KV der Region, sagt Orthopäde und Belegarzt Dr. Ryszard van Rhee im „ÄrzteTag“-Podcast.

Das Vorstandsmitglied im Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser benennt im Gespräch aber auch die weiter bestehenden Probleme bei der Abrechnung der Hybrid-DRG, zum Beispiel die Ergänzung der Praxissoftware um einen Grouper zur Bestimmung der korrekten DRG. Außerdem müssen sich operierende Ärztinnen und Ärzte, Anästhesisten und – falls involviert – auch Krankenhäuser darüber einigen, wer die Leistungen gegenüber der Krankenkasse abrechnet und wie die Honorare unter den Beteiligten aufgeteilt werden. Im Gespräch beschreibt der Belegarzt, wie die Akteure zu einer Einigung kommen können.

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Belegärztinnen und Belegärzte, so van Rhee, seien letztlich prädestiniert für die neuen Hybrid-DRG, weil sie ohnehin an der Schnittstelle ambulant-stationär unterwegs seien und ihre Patienten von der Diagnose bis zur Op und zur Nachsorge begleiten. Er erwartet, dass Hybrid-DRG, wenn sie denn vor Ende der Legislaturperiode „mit Leben gefüllt werden“, künftig eine größere Rolle spielen als dies beispielsweise bei der Einführung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) der Fall gewesen sei. Nötig seien dafür aber auch Rahmenbedingungen, die dazu motivieren, in das neue Versorgungsmodell einzusteigen.

Kritik übt der Orthopäde vor allem daran, dass die Materialkosten in die Hybrid-DRG inkludiert sind. Die Gefahr sei, dass dann auf Kosten der Qualität gespart werde, so van Rhee. Wenn allein die Platte für eine Arthrodesenversteifung 400 Euro koste, „dann werden Op-Zentren-Betreiber, Operateur und Anästhesist nicht satt, wenn die Hybrid-DRG bei gut 900 Euro liegt“, so seine Einschätzung. Die Versuchung sei dann, mit zwei Schrauben statt mit einer Platte zu arbeiten – was letztlich zu einer schlechteren Versorgung führen könnte.

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