Reproduktive Selbstbestimmung

Abruptiones: Plädoyer für Legalisierung erneuert

Mitglieder der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ untermauern in einer Ausschusssitzung des Bundestages die Forderung nach einer Legalisierung von Abruptiones.

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Berlin. In der Sitzung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verteidigten am Mittwoch zwei Mitglieder der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ deren Abschlussbericht und die darin enthaltene Forderung zur Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch. Dieses definiert Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich als rechtswidrig, erlaubt sie innerhalb der ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft aber unter bestimmten Umständen wie einer verpflichtenden Beratung.

Im April dieses Jahres hatte der Abschlussbericht das Thema Schwangerschaftsabbrüche wieder in den Fokus gerückt, weil mit ihm eine Aufforderung an die Politik verbunden war, gesetzgeberisch tätig zu werden, um Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren. Diese Forderung erneuerten sowohl Liane Wörner, Professorin für Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz als auch Friederike Wapler, Professorin für Rechtswissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in der Sitzung des Ausschusses, wie der Bundestagsnachrichtendienst hib taggleich informierte. (eb)

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