Abtreibungsrecht - was derzeit gilt

Veröffentlicht:

Mit einer gesetzlichen Neuregelung der Spätabtreibung ist frühstens im April 2009 zu rechnen. Bis dahin gilt die aktuelle Rechtslage. Und die sieht so aus:

Ein Schwangerschaftsabbruch ist unter bestimmten Bedingungen straffrei. Nach Paragraf 218a Strafgesetzbuchs darf eine Frau innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen abtreiben lassen, wenn sie mindestens drei Tage vor dem Abbruch an einem Beratungsgespräch teilgenommen hat. Ziel der Beratung muss sein, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind aufzuzeigen.

Ebenfalls straffrei ist eine Abtreibung, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der Frau durch die Schwangerschaft stark gefährdet wird ("medizinisch-soziale-Indikation"). In diesem Fall ist eine Konfliktberatung nicht notwendig. Eine Abtreibung wegen einer möglichen oder sicheren Behinderung des Kindes ("embryopathische Indikation") ist seit Neuregelung des Gesetzes zum Schwangerschaftsabbruch ( Paragraf 218 StGB) im Jahr 1995 verboten.

Trotzdem sind Abtreibungen erlaubt, wenn sie medizinisch begründet werden. Dabei wird häufig geltend gemacht, dass die Frau die Geburt eines schwerbehinderten Kindes seelisch nicht verkraften kann. In diesen Fällen sind Spätabtreibungen theoretisch bis zum Entbindungstermin möglich. Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in 229 Fällen Schwangerschaften nach der 22. Woche abgebrochen. (dpa)

Lesen Sie dazu auch den Gastkommentar: Dr. Frank-Ulrich Montgomery: Es geht um Hilfe für Frauen

Lesen Sie dazu auch: Mehr Beratung der Frau: ja! Aber ist auch Zwang nötig? Spätabtreibung - welche Beratung braucht eine Frau, die ein behindertes Kind erwartet? Was Parlamentarier trennt und eint

Die Debatte zur Spätabtreibung - Auszüge aus den Bundestagsreden: Wir sind gegen die Beratungspflicht Es geht um umfassende Hilfe Es darf keinen Automatismus geben! Die Beratung soll ergebnisoffen sein Frauen sollen auch "Nein" sagen können Ist jede Untersuchung wirklich nötig? Mehr Unterstützung statt mehr Druck

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Compliance

DSGVO in der Arztpraxis: Wenn der Datenschutz den Daumen senkt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag

Lesetipps
HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick

Die Hand eines Labortechnikers mit einem Blutröhrchen und einem Regal mit anderen Proben.

© angellodeco / stock.adobe.com

Morbus Crohn und Colitis ulcerosa

Chronisch entzündliche Darmerkrankung noch vor Ausbruch identifizieren

Bei Leberzirrhose liegt das Risiko für eine Dekompensation im ersten Jahr nach Diagnosestellung bei bis zu 30 Prozent; eine der häufigsten Formen der Dekompensation, Aszites, entwickelt sich im Laufe des Lebens bei bis zu 40 Prozent der Personen mit Leberzirrhose.

© Dr_Microbe / stock.adobe.com

Studie mit über 10.000 Personen

Leberzirrhose: Niedrigere Komplikationsrate unter SGLT-2-Inhibitoren