Es geht um Hilfe für Frauen

Von Dr. Frank-Ulrich Montgomery Veröffentlicht:

Abtreibungen sind nicht nur für die betroffenen Frauen eine schreckliche, häufig traumatische Erfahrung, auch für die Ärzte können sie eine große Belastung sein - dies gilt insbesondere für die steigende Zahl von Spätabtreibungen. Wir fordern deshalb schon lange ein schlüssiges Beratungskonzept, das alle Fälle von Spätabtreibungen erfasst. Mit dem halbherzigen und im Ergebnis völlig untauglichen Versuch, einen Teil des Problems im geplanten Gendiagnostikgesetz und in den Mutterschaftsrichtlinien zu regeln, ist es nicht getan.

Gesetzliche Verankerung ist dringend erforderlich

Die Beratungspflicht des Arztes und Angebote zu einer unterstützenden psychosozialen Beratung sowie die dreitägige Bedenkzeit nach Indikationsstellung müssen endlich gesetzlich verankert werden. Deshalb hoffen wir, möglichst viele Abgeordnete des Bundestages von der Notwendigkeit einer Ergänzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes überzeugen zu können.

Ziel ist eine einheitliche ärztliche Beratungspflicht

Wir unterstützen deshalb ausdrücklich den Entwurf aus den Reihen der Unionsfraktion, der eine einheitliche ärztliche Beratungspflicht für alle vorgeburtlichen Untersuchungen vorsieht - und zwar in allen Phasen der Schwangerschaft. Dieser Weg ist richtig. Es kann nicht Sinn einer gesetzlichen Regelung sein, nur Teilmengen eines Problems zu lösen. Gerade bei nicht-genetischen, häufig diagnostizierten Erkrankungen wie Herz- und Hirnmissbildungen, Spina bifida und Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte ist eine gesetzliche geregelte Beratungspflicht unabdingbar. Denn nur so ist garantiert, dass alle Fälle erfasst werden.

Hilfe muss Wege für das spätere Leben zeigen

Unabhängig davon, ob eine genetische Untersuchung stattgefunden hat oder nicht, sind gerade Schwangere in seelischen Belastungssituationen auf eine intensive Beratung und Unterstützung angewiesen.

Es darf nicht zu Kurzschlusshandlungen kommen, die dann dazu führen, dass Frauen ihr ganzes Leben unter Schuldgefühlen leiden. Ziel der Beratung muss es sein, den Frauen zu helfen und ihnen Wege aufzuzeigen, welche Hilfen sie bekommen, wenn ihr Kind behindert zur Welt kommt.

Lesen Sie dazu auch: Mehr Beratung der Frau: ja! Aber ist auch Zwang nötig? Spätabtreibung - welche Beratung braucht eine Frau, die ein behindertes Kind erwartet? Was Parlamentarier trennt und eint Abtreibungsrecht - was derzeit gilt

Die Debatte zur Spätabtreibung - Auszüge aus den Bundestagsreden: Wir sind gegen die Beratungspflicht Es geht um umfassende Hilfe Es darf keinen Automatismus geben! Die Beratung soll ergebnisoffen sein Frauen sollen auch "Nein" sagen können Ist jede Untersuchung wirklich nötig? Mehr Unterstützung statt mehr Druck

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Compliance

DSGVO in der Arztpraxis: Wenn der Datenschutz den Daumen senkt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag

Überbehandlung mit Folgen

Schilddrüsenhormone: Zu viel L-Thyroxin bringt Knochen in Gefahr

Lesetipps
HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick

Die Hand eines Labortechnikers mit einem Blutröhrchen und einem Regal mit anderen Proben.

© angellodeco / stock.adobe.com

Morbus Crohn und Colitis ulcerosa

Chronisch entzündliche Darmerkrankung noch vor Ausbruch identifizieren

Bei Leberzirrhose liegt das Risiko für eine Dekompensation im ersten Jahr nach Diagnosestellung bei bis zu 30 Prozent; eine der häufigsten Formen der Dekompensation, Aszites, entwickelt sich im Laufe des Lebens bei bis zu 40 Prozent der Personen mit Leberzirrhose.

© Dr_Microbe / stock.adobe.com

Studie mit über 10.000 Personen

Leberzirrhose: Niedrigere Komplikationsrate unter SGLT-2-Inhibitoren