Es geht um Hilfe für Frauen

Von Dr. Frank-Ulrich Montgomery Veröffentlicht:

Abtreibungen sind nicht nur für die betroffenen Frauen eine schreckliche, häufig traumatische Erfahrung, auch für die Ärzte können sie eine große Belastung sein - dies gilt insbesondere für die steigende Zahl von Spätabtreibungen. Wir fordern deshalb schon lange ein schlüssiges Beratungskonzept, das alle Fälle von Spätabtreibungen erfasst. Mit dem halbherzigen und im Ergebnis völlig untauglichen Versuch, einen Teil des Problems im geplanten Gendiagnostikgesetz und in den Mutterschaftsrichtlinien zu regeln, ist es nicht getan.

Gesetzliche Verankerung ist dringend erforderlich

Die Beratungspflicht des Arztes und Angebote zu einer unterstützenden psychosozialen Beratung sowie die dreitägige Bedenkzeit nach Indikationsstellung müssen endlich gesetzlich verankert werden. Deshalb hoffen wir, möglichst viele Abgeordnete des Bundestages von der Notwendigkeit einer Ergänzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes überzeugen zu können.

Ziel ist eine einheitliche ärztliche Beratungspflicht

Wir unterstützen deshalb ausdrücklich den Entwurf aus den Reihen der Unionsfraktion, der eine einheitliche ärztliche Beratungspflicht für alle vorgeburtlichen Untersuchungen vorsieht - und zwar in allen Phasen der Schwangerschaft. Dieser Weg ist richtig. Es kann nicht Sinn einer gesetzlichen Regelung sein, nur Teilmengen eines Problems zu lösen. Gerade bei nicht-genetischen, häufig diagnostizierten Erkrankungen wie Herz- und Hirnmissbildungen, Spina bifida und Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte ist eine gesetzliche geregelte Beratungspflicht unabdingbar. Denn nur so ist garantiert, dass alle Fälle erfasst werden.

Hilfe muss Wege für das spätere Leben zeigen

Unabhängig davon, ob eine genetische Untersuchung stattgefunden hat oder nicht, sind gerade Schwangere in seelischen Belastungssituationen auf eine intensive Beratung und Unterstützung angewiesen.

Es darf nicht zu Kurzschlusshandlungen kommen, die dann dazu führen, dass Frauen ihr ganzes Leben unter Schuldgefühlen leiden. Ziel der Beratung muss es sein, den Frauen zu helfen und ihnen Wege aufzuzeigen, welche Hilfen sie bekommen, wenn ihr Kind behindert zur Welt kommt.

Lesen Sie dazu auch: Mehr Beratung der Frau: ja! Aber ist auch Zwang nötig? Spätabtreibung - welche Beratung braucht eine Frau, die ein behindertes Kind erwartet? Was Parlamentarier trennt und eint Abtreibungsrecht - was derzeit gilt

Die Debatte zur Spätabtreibung - Auszüge aus den Bundestagsreden: Wir sind gegen die Beratungspflicht Es geht um umfassende Hilfe Es darf keinen Automatismus geben! Die Beratung soll ergebnisoffen sein Frauen sollen auch "Nein" sagen können Ist jede Untersuchung wirklich nötig? Mehr Unterstützung statt mehr Druck

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