Finanzsituation der GKV

BKK-Dachverband: Banger Blick auf GKV-Finanzen im kommenden Jahr

Der Gesetzgeber hat wiederholt Rücklagen bei den Kassen abgeschöpft. Trübt sich die Wirtschaftslage bei anhaltender Ausgabendynamik ein, drohen 2025 Beitragssteigerungen, warnt der BKK-Dachverband.

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Der BKK-Dachverband warnt vor Beitragssatzsteigerungen im kommenden Jahr. Es dürfe keine zusätzlichen Mittel für den „laufenden Betrieb“ geben.

Der BKK-Dachverband warnt vor Beitragssatzsteigerungen im kommenden Jahr. Es dürfe keine zusätzlichen Mittel für den „laufenden Betrieb“ geben.

© Coloures-Pic / stock.adobe.com

Berlin. Das finanzielle Polster bei Krankenkassen und beim Gesundheitsfonds schmilzt. Dieser Prozess wurde im Vorjahr durch die überraschend dynamischen Beitragseinnahmen zwar verlangsamt. Doch 2025 könnte das böse Erwachen kommen – in Gestalt von steigenden Zusatzbeiträgen „auf breiter Front“, warnt der BKK-Dachverband in einer Analyse.

Nach drei Quartalen 2023 verzeichnet die GKV ein Minus von rund 970 Millionen Euro. Geschuldet ist das allerdings der vom Gesetzgeber verordneten Vermögensabgabe: Die Krankenkassen müssen über das gesamte Vorjahr 2,5 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds abführen. Ohne diesen Eingriff hätte die GKV mit schwarzen Zahlen in Höhe von rund 900 Millionen Euro geglänzt.

Alle Kassen haben noch neun Milliarden Euro Reserven

Die Kassen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 20 Prozent einer Monatsausgabe als eiserne Reserve vorzuhalten. Schaut man sich – Stand 3. Quartal 2023 – die Reserven der Kassen an, die über diese Mindestrücklage hinausgehen, so sind dies im AOK-System 1,25 Milliarden Euro, bei den Ersatzkassen 1,91 Milliarden und bei den Betriebskassen 827 Millionen Euro.

Bei den beiden übrigen Kassenarten sind diese Beträge bereits sehr überschaubar: 72 Millionen Euro bei der IKK und 32 Millionen Euro bei der Knappschaft. Damit standen im 3. Quartal des Vorjahres GKV-weit Reserven von insgesamt neun Milliarden Euro zur Verfügung. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 waren es noch 19 Milliarden Euro.

Ähnlich sieht die Entwicklung beim Gesundheitsfonds aus. Hier existiert als Mindestvorgabe, dass der Fonds 25 Prozent einer durchschnittlichen Monatsausgabe bunkern muss. Dadurch waren – Stichtag 15. Januar 2024 – 5,7 Milliarden Euro gebunden. Über diese Liquiditätsreserve hinaus stehen aktuell noch 4,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon sind allerdings 1,5 Milliarden Euro bereits im laufenden Jahr reserviert: für den Krankenhaus-Strukturfonds, für den Innovationsfonds sowie für zusätzliche Mittel für Geburtshilfe und Pädiatrie in Höhe von 378 Millionen Euro.

2025 steht die Härteprobe für die GKV an

Und diese – überschaubaren – Rücklagen haben sich auch nur vor dem Hintergrund einer steigenden Zahl von GKV-Mitgliedern sowie inflationsbedingt hohen Tarifabschlüssen gebildet, die zu Mehreinnahmen führen. Rahmenbedingungen, die angesichts der schwächelnden wirtschaftlichen Entwicklung nicht unbedingt fortgeschrieben werden können. Zugleich deute sich für das laufende Jahr an, dass die Ausgaben sich dynamischer entwickeln als die Einnahmen, warnt der BKK-Dachverband. Und für 2025 gebe es keinen Grund, „weswegen sich die Ausgabendynamik abschwächen sollte“.

Ausgabendynamik, ausbleibende zusätzliche Steuermittel des Bundes etwa für die Bezieher von Bürgergeld und aktuelle Forderungen von Ärzten und Krankenhäusern: Werde nicht gegengesteuert, so das Fazit des Kassenverbands, drohten 2025 Beitragserhöhungen, die dann wegen fehlender Finanzreserven auch nicht mehr kompensiert werden könnten.

Zusätzliches Geld, so die Forderung, dürfe nur „in Investition in Infrastruktur fließen, nicht in den laufenden Betrieb“. Ressourcen an Personal und Geld sind nach Ansicht des BKK-Dachverbands vorhanden, „werden aber nicht so eingesetzt, dass sie der Gesundheit der Menschen zugute kommen“. (fst)

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Kommentare
Dr.med. Franz H. Müsch 09.02.202415:39 Uhr

Ausgehend von dem Artikel "Müsch, Krankmeldungen wegen Berufskrankheiten, Die BKK, 401, 7/2010" wäre es
sehr interessant zu erfahren, wie sich die Regreßforderungen der GKV-Träger gegenüber Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Berufskrankheiten-Verfahren auf die "GKV-Finanzen" auswirken.

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