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Integrierte Notfallzentren

Björn-Steiger-Stiftung geißelt Pläne für Notfallreform

Dass die fachliche Verantwortung der Integrierten Notfallzentren (INZ) bei den KVen liegen soll, hält die Stiftung für keine gute Idee. Schließlich hätten die ambulanten Versorgungsengpässe die missliche Lage in der Notfallversorgung mit verursacht.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
In Integrierten Notfallzentren soll künftig eine qualifizierte Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfes des Patienten erfolgen.

In Integrierten Notfallzentren soll künftig eine qualifizierte Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfes des Patienten erfolgen.

© Daniel Karmann / dpa

Berlin. Die im Rettungsdienst engagierte Björn-Steiger-Stiftung hat Kritik an den Plänen zur Notfallreform geübt. Problematisch sei etwa, den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die fachliche Verantwortung für die geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Krankenhäusern übertragen zu wollen, schreibt der Geschäftsführer Rettungsdienst der Stiftung, Ulrich Schreiner, in einem Brief an die Projektgruppe Notfallversorgung im Bundesgesundheitsministerium.

„Die derzeitige kritische Gesamtsituation der Notfallversorgung“, heißt es in dem der „Ärzte Zeitung“ vorliegenden Schreiben, „wird aus unserer Sicht durch die Nichterfüllung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung und die wochenlangen Wartezeiten bei Fachärzten mit verursacht.“

KVen der geeignete Partner bei INZ?

„Regelmäßig“ klagten die KVen über Ärztemangel, so die Stiftung. Daher seien Zweifel angebracht, ob die Vertragsärzte geeignete Partner seien, um die „missliche Situation“ in der Notfallversorgung zu verbessern. Krankenhäuser und Rettungsdienste seien die „Ausputzer“ bestehender Defizite.

Kritik übt die Björn-Steiger-Stiftung, die vor gut 50 Jahren auf private Initiative hin gegründet wurde, auch daran, dass der Rettungsdienst in organisatorischer Hoheit der Länder verbleiben soll und keine bundesweiten Vorgaben für die Rettungsdienste von Feuerwehr, ASB & Co. geplant seien. Die Folge seien „weiterhin völlig unterschiedliche Rettungsdienste mit voneinander abweichenden Hilfsfristen und Versorgungsstrategien“, fürchtet die Stiftung.

Dispositionszeit darf maximal eine Minute betragen

Bei der Notaufnahme eines Patienten dürfe es ferner zu keiner Verzögerung kommen – egal ob ein Anruf bei der Hotline des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 oder der Notfallnummer 112 eingehe, mahnt die Stiftung an. „Es muss bei maximal einer Minute Dispositionszeit als Qualitätskriterium bleiben, in der ein Notfallrettungsmittel entsandt wird, wenn erforderlich.“

Dass die von den KVen praktizierte „Einsatzeröffnungsmaske“ der „Strukturierten medizinischen Ersteinschätzung“ (SmED) geeignet sei, die genannte Dispositionszeit einzuhalten, stuft Stiftungs-Geschäftsführer Schreiner als fraglich ein.

Keine einheitliche Notfallabfrage

In Deutschland gebe es bisher „keine flächendeckende und noch viel weniger eine einheitliche Notrufabfrage“, so Schreiner. „Dies ist eine Kernforderung, die sich im Gesetz wiederfinden muss.“

Der von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Anfang Januar vorgelegte Referentenentwurf für einen Umbau der Notfallversorgung befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Die Reform soll bis Ende des Jahres fix sein.

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