Zwölf Coronafälle

Bremer Pflegeheim komplett unter Quarantäne

In einem Bremer Pflegeheim sind zwölf Bewohner positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden. Ärzte berichten von schlechten hygienischen Zuständen.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
Händedesinfektion – gerade auch in Pflegeheimen wichtig (Symbolbild).

Händedesinfektion – gerade auch in Pflegeheimen wichtig (Symbolbild).

© picture alliance / SZ Photo

Bremen. In einem Bremer Pflegeheim für demenziell Erkrankte sind zwölf Bewohner positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden. Weitere Laborergebnisse stehen noch aus, teilte Bremens Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) am Freitag mit. Wegen des Ausbruchs wurde die Einrichtung komplett unter Quarantäne gestellt.

„Die Einrichtung hat über das lange Maiwochenende mehrere Tage verstreichen lassen, bevor es Betroffene mit Symptomen an die Behörden gemeldet hat“, so die Sozialbehörde. „Damit ist wertvolle Zeit verstrichen, die Ausbreitung frühzeitig einzudämmen“, sagte Stahmann.

Die Mitarbeiter des Hauses sollen entgegen der Empfehlungen der Wohn- und Betreuungsaufsicht (WBA), die Pflegeheime berät und kontrolliert, in der gesamten Einrichtung eingesetzt worden sein. Die Bewohner haben sich im ganzen Haus bewegen können. So könnten die Infektionsketten nun kaum mehr nachvollzogen werden, moniert die Sozialbehörde.

Schlechter Eindruck bei Ärzten

Zwei Ärzten seien am Donnerstag Mängel aufgefallen. Sie hätten „einen extrem schlechten Eindruck von der hygienischen Situation in der Einrichtung, teilweise auch vom Zustand der Bewohner“, heißt es in einer Anordnung der WBA. Es fehlte zudem ausreichend Desinfektionsmöglichkeiten. Masken und Kittel seien falsch eingesetzt worden.

Unter anderem wird jetzt ein Belegungsstopp verhängt und die Einrichtung verpflichtet, ab Montag eine externe Qualitätsbeauftragte einzusetzen. Die Mitarbeiter sollen in Hygiene nachgeschult werden.

Zudem müssen alle Handkontaktflächen in der gesamten Einrichtung ab sofort fünfmal täglich desinfiziert und lückenlos nachweisbar dokumentiert werden. Derzeit prüfe die Staatsanwaltschaft, ob ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden muss.

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