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Kommentar zum Scholz-Projekt

Corona-Impfpflicht kommt im Trippelschritt

Die allgemeine Corona-Impfpflicht lässt sich nicht wie eine neue Einreiseverordnung in die Welt setzen. Das dämmert nun auch Kanzler Scholz.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

Da hat der neue Kanzler die Beharrungskräfte des Bundestages wohl unterschätzt. Eine allgemeine Impfpflicht wie die von Olaf Scholz geplante gegen COVID-19 lässt sich nicht wie eine Einreiseverordnung kurzfristig aus dem Boden stampfen.

Die Neuregelung der Organspende und die „Sterbehilfe“-Gesetzgebung sind zwei Beispiele aus den zurückliegenden Legislaturperioden, die zeigen, dass sich der Bundestag bei gesellschaftlich-ethischen Themen nicht unter Druck setzen lässt.

Einen früheren Einstieg in eine zielführende Debatte hat die abgelöste Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit einer klaren Absage an die Impfpflicht verhindert. Ihr Nachfolger wollte die Weichen schon mit seiner ersten Regierungserklärung neu stellen. Dass er das Projekt umgehend dem Bundestag überließ, war folgerichtig. Eine eindeutige Mehrheit für die allgemeine Impfpflicht ist nämlich bislang weder in den Ampel-Fraktionen noch in der Opposition auszumachen.

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Inhaltlich kann mehr Zeit und Sorgfalt dem Projekt nicht schaden. Erstens sollten bei einem solchen Eingriff in die Freiheitsrechte das Für und Wider ausführlich besprochen und abgewogen werden. Zweitens sollte gewährleistet sein, dass sich die Pflicht auch tatsächlich umsetzen lässt. Eine Voraussetzung ist, dass für jeden möglicherweise zu organisierenden Impfdurchgang ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht.

Gegen die Omikron-Variante wird die allgemeine Impfpflicht ohnehin nicht mehr in Stellung zu bringen sein. Die bereits erlassene Impfpflicht für Beschäftigte in der Gesundheitsversorgung und in der Pflege muss nun erst einmal reichen. Zum Glück haben die niedergelassenen Ärzte mit viel Einsatz selbst über die Feiertage die Impfquoten in die Regionen getrieben, die im Moment möglich sind.

Für den kommenden Herbst und Winter könnte die Impfpflicht allerdings einen Unterschied machen, auch wenn sie vielleicht nur als Impfpflicht ab 50 oder als Impfpflicht für Polizisten, Feuerwehren und Angehörigen von Rettungsdiensten und Hilfsorganisationen daherkäme. Aber mal eben schnell wird bei diesem Projekt gar nix gehen können.

Schreiben Sie dem Autor: anno.fricke@springer.com

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