COVID-Pandemie

Corona-Maßnahmen im Gesundheitswesen laufen weitgehend aus

An diesem Mittwoch treten weitere Corona-Lockerungen in Kraft: So müssen Beschäftigte in Praxen und Kliniken keine Schutzmaske mehr tragen.

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Maske nicht mehr verpflichtend: In Praxen müssen Beschäftigte seit 1. März keine Schutzmaske mehr tragen.

Maske nicht mehr verpflichtend: In Praxen müssen Beschäftigte seit 1. März keine Schutzmaske mehr tragen.

© Konstantin Zibert / AdobeStock

Berlin. Die coronabedingte Maskenpflicht in Praxen ist ab diesem Mittwoch (1. März) passé – zumindest für die dort tätigen Ärzte und Medizinischen Fachangestellten. Dasselbe gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Wer Patienten oder Heimbewohner besucht oder Arzttermine wahrnimmt, muss hingegen weiter eine Schutzmaske tragen. Das diene dem Schutz vulnerabler Gruppen, hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) unlängst betont. Allerdings entfällt für Besucher von Gesundheitseinrichtungen die Pflicht zur vorherigen Test auf das Coronavirus.

Lauterbach: Virus im Alltag beherrschbar

Bund und Länder hatten sich Mitte Februar auf das weitgehende Auslaufen von Masken- und Testpflichten im Gesundheitswesen verständigt. Die Pandemie sei zwar noch nicht vorbei, so Lauterbach. Gleichwohl habe sie „ihren Schrecken verloren“. Das Virus sei im Alltag beherrschbar, so der Minister.

Am 7. April laufen die letzten bundesweiten Corona-Vorgaben laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus – dann endet auch die Maskenpflicht für Besuche in Praxen, Kliniken und Altenheimen. (hom)

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