Neue Approbationsordnung

Corona wirkt sich auf Ärzte-Ausbildung aus

Mehr digitale Lehrformate und eine feste Verankerung der ÖGD-Themen im Studium: Spahns Ministerium reagiert bei der Reform der Medizinerausbildung auf die Coronavirus-Pandemie. Zudem wird die Allgemeinmedizin prüfungsrelevant.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Das Medizinstudium soll praktischer werden: Medizinstudenten üben im „Skills Lab“ der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) die Blutentnahme (gestellte Szene/Archivbild).

Das Medizinstudium soll praktischer werden: Medizinstudenten üben im „Skills Lab“ der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) die Blutentnahme (gestellte Szene/Archivbild).

© Julian Stratenschulte/dpa

Berlin. Die Medizinstudierenden im Hartmannbund hatten es erst im Sommer angemahnt: Digitale Lehrformate sollten auch nach der Pandemie weiter bestehen. Jetzt stehen sie tatsächlich als fester Bestandteil der Lehre im Referentenentwurf für eine neue ärztliche Approbationsordnung.

Während die Universitäten Vorlesungen und Seminare während des Studiums „auch“ in digitaler Form anbieten können, gibt es für die begleitenden Lehrveranstaltungen im Praktischen Jahr (PJ) eine klare Ansage des Gesetzgebers. Diese „werden den Studierenden in digitaler Form zur Verfügung gestellt“, heißt es schlicht im Referentenentwurf, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

Werben für den Gesundheitsdienst

Die zweite Lehre aus der Corona-Pandemie: Die angehenden Mediziner sollen möglichst früh die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) kennen lernen. Dazu sollen etwa in Seminaren „bevölkerungsmedizinisch relevante Themen und Szenarien“ besprochen werden. Vor allem aber werden Einrichtungen des ÖGD auch als Möglichkeiten für einen Teilausbildungsabschnitt im PJ gelistet.

Eine Pflicht, einen Teil des PJ in Gesundheitsämtern zu absolvieren, gibt es indes nicht. Dafür werden bevölkerungsmedizinische Inhalte aber in der mündlich-praktischen Prüfung abgefragt.

Mehr Allgemeinmedizin im Studium

Neu in der Prüfung verankert wurden zudem genderspezifische Aspekte bei der Arzneitherapie, Grundkenntnisse in Prävention, Rehabilitation und Palliation sowie das Erfassen des Patientenwillens im ärztlichen Gespräch. Geblieben aus dem ersten Arbeitsentwurf ist, dass die Studierenden belegen müssen, dass sie auch im ärztlichen Alltag mit digitalen Technologien und Daten zu Forschungszwecken umgehen können.

Eines der Hauptziele der Novelle war und ist die Förderung der Allgemeinmedizin. Deshalb müssen die Studenten vor dem Zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung nicht nur ein Blockpraktikum im hausärztlichen Versorgungsbereich ablegen. Und zwar insgesamt sechs Wochen, die jedoch in verschiedenen Lehrpraxen absolviert werden können.

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Auch im PJ, das nunmehr in Quartale – statt wie bislang in Tertiale – aufgeteilt wird, sollen sie einen Block (12 Wochen) im hausärztlichen Bereich oder einem anderen klinisch-praktischen Fachgebiet (Innere Medizin und Chirurgie sind hier ausgeschlossen) absolvieren.

Zusätzlich werden sie in der praktischen ärztlichen Prüfung mit einem ambulanten Fall aus der Allgemeinmedizin konfrontiert. Das Fach ist also prüfungsrelevant.

Generell soll die Ausbildung künftig vermehrt im ambulanten Bereich stattfinden. Die Fakultäten werden dabei angehalten „verstärkt Lehrpraxen im ländlichen Raum“ einzubeziehen.

Neue Zwischenprüfung und festes Logbuch fürs PJ

Weitere Änderungen:

  • Die Ausbildung an den Hochschulen soll wie im Masterplan Medizinstudium 2020 gefordert, künftig „kompetenzbasiert“ stattfinden. Das ähnelt der Novelle der Musterweiterbildungsordnung. Dazu wird der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) fest in der Approbationsordnung verankert.
  • Auf die Studenten kommt eine neue Zwischenprüfung zu: Zwischen dem Ersten und dem Zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung sieht der Referentenentwurf einen zusätzlichen Leistungsnachweis über eine strukturierte klinisch-praktische Prüfung vor.
  • Die Prüfungen werden flexibler gestaltet. So können etwa schriftliche und mündlich-praktische Teile entzerrt werden.
  • Klinische und theoretische Inhalte werden vom ersten Semester an stärker miteinander verknüpft, um so einen Praxisbezug zu gewährleisten.
  • Fürs PJ müssen die Universitäten einen Ausbildungsplan, ein sog. Logbuch, erstellen. Bestandteil sind strukturierte Ausbildungsgespräche sowie eine Mindestzahl an strukturierten arbeitsplatzorientierten Prüfungen und Patientenvorstellungen. Auch hier zeigen sich Parallelen zur Musterweiterbildungsordnung, die sogar ein eLogbuch vorsieht.
  • Lehrkliniken und -praxen müssen den Studierenden im PJ einen Computerarbeitsplatz und Zugang zur Praxis- bzw. Kliniksoftware stellen.
  • Die Universitäten müssen sowohl das Studium wie auch das PJ regelmäßig evaluieren.

(Mitarbeit: hom)

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