Prävention und Korruption

Darum landet das Gesetz in der Tonne

Es ist kurz vor Ende der Legislaturperiode - und wieder einmal scheitert ein Präventionsgesetz in letzter Minute am Bundesrat. Wir erklären warum.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Der Entwurf für ein Präventionsgesetz wird es wohl auch 2013 nicht durch den Bundesrat schaffen.

Der Entwurf für ein Präventionsgesetz wird es wohl auch 2013 nicht durch den Bundesrat schaffen.

© Illian

BERLIN. Mit deutlicher Kritik hat der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, auf die Ankündigung der SPD-geführten Länder reagiert, das Präventionsgesetz des Bundes an den Vermittlungsausschuss zu überweisen. Darin enthalten sind auch die Paragrafen, die Bestechlichkeit von Ärzten unter Strafe stellen sollten.

"Die SPD fordert seit Jahren ein Präventionsgesetz und klare Regelungen zur Korruption im Gesundheitswesen. Beides hat der Bundestag im Juli beschlossen", sagte Spahn der "Ärzte Zeitung". Es sei billiges Wahlkampfgetöse, wenn einige SPD-geführte Bundesländer nun das Gesetz im Bundesrat scheitern lassen wollten.

"Jeder weiterer Tag, an dem Korruption von Ärzten hier straffrei bleibt, geht voll auf Kappe der SPD", sagte Spahn. Zudem brauche das Land einen weiteren Schritt zur Vorbeugung von Krankheiten.

"Wir sind enttäuscht, dass SPD und Grüne aus rein wahltaktischen Gründen in einer Trotzreaktion eine Blockadehaltung im Bundesrat aufbauen", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Heinz Lanfermann, der "Ärzte Zeitung".

Damit verwehrten sie den Bürgern viele Verbesserungen bei der Prävention, in der Gesamtsumme mehrere hundert Millionen Euro wert. Lanfermann betonte, dass das Gesetz nur vorübergehend aufgehalten werde.

Montgomery gegen Sonderstraftatbestand

Am 20. September, zwei Tage vor den Bundestagswahlen, steht das Präventionsgesetz auf der Tagesordnung des Bundesrates. Ursprünglich sollte das Gesetz am 5. Juli in der Länderkammer beraten werden.

Die Vertagung auf den letztmöglichen Termin ließ schon erahnen, dass es mit dem Gesetz in dieser Legislaturperiode nichts mehr werden würde.

Verweisen die SPD-Länder das Gesetz in den Vermittlungsausschuss, muss ein Gesetzesverfahren in der kommenden Legislaturperiode auf Reset gestellt und über alle Stufen neu im Parlament verhandelt werden: erste Lesung im Bundestag, Ausschussberatungen, zweite und dritte Lesung, Bundesrat.

Beide inhaltlichen Schwerpunkte des Gesetzes sind umstritten. Die Opposition wollte die Korruption von Ärzten im Strafgesetzbuch verankert wissen, nicht nur im SGB V.

Hintergrund war ein Urteil des Bundesgerichtshofs, niedergelassene Ärzte seien weder Amtsträger noch Beauftragte im Sinne des Strafgesetzbuchs.

Das unterstützte auch der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Frank Ulrich Montgomery. Grund: Mit der Aufnahme ins Sozialgesetzbuch, wie dies Schwarz-Gelb wollte, wäre ein Sonderstraftatbestand für Vertragsärzte geschaffen worden.

Auch aus den Verbänden wurde Kritik laut. Ärztenetze und Ärztegenossenschaften würden durch die Korruptionsparagrafen kriminalisiert, warnte Medi-Chef Dr. Werner Baumgärtner. Die Vorschriften machten zum Beispiel die Verteilung von Gewinnen unter den Genossen potenziell anfechtbar.

Eine gegenteilige Position nahm der GKV-Spitzenverband ein. "Es wäre im Interesse der Patienten gewesen, wenn sich die Parteien jenseits des Wahlkampfes auf neue Regeln gegen Korruption im Gesundheitswesen verständigt hätten, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, zur "Ärzte Zeitung".

Niedergelassene Ärzte hätten gewonnen

Auch bei der Prävention an sich lagen die politischen Blöcke über Kreuz. Der von der Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks eingebrachte Alternativentwurf sah eine stärkere Ausrichtung der Präventionsfinanzierung an den Bedürfnissen der Länder vor.

Verfassungsrechtler wie der Bonner Professor Gregor Thüsing zeigten sich skeptisch. Das SPD-Modell drohe vor dem Bundesverfassungsgericht zu scheitern.

Es bestehe die Gefahr der verbotenen Mischverwaltung von Bund, Ländern und Kommunen, sagte Thüsing. Unzulässig sei auch die im Länderentwurf enthaltene Zwangsbeteiligung der PKV an Landespräventionsfonds.

Niedergelassene Ärzte hätten mit dem Präventionsgesetz der Regierung mehr Verantwortung übertragen bekommen.

Nach der Vorsorgeuntersuchung hätten sie eine Präventionsempfehlung für die Patienten aussprechen sollen. Zusätzliche Regeluntersuchungen hätten ihnen mehr Arbeit, aber auch zusätzliche Einnahmen beschert.

Für betriebliche Gesundheitsvorsorge, für die Prävention in Kitas und Schulen sowie für mehr Vorsorgeuntersuchungen auch für unter 35-Jährige, die der Gemeinsame Bundesausschuss hätte festlegen sollen, wollte Schwarz-Gelb mehr Geld ausgeben als für Prävention bislang vorgesehen ist.

Rund drei Euro je Versichertem und Jahr geben die Kassen heute für Prävention aus. Sieben Euro hätten es mit dem Gesetz werden sollen.

Zu viel, hieß es dazu beim GKV-Spitzenverband. Alle Träger der Sozialversicherung sollten sich an den Kosten der Vorsorge beteiligen, nicht nur die gesetzlich Krankenversicherten.

Zu wenig befand der Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Professor Rolf Rosenbrock. Die rund 500 Millionen Euro im Jahr, die vorgesehen waren, seien nur ein Tropfen auf einem heißen Stein.

Gezielt vorgehen wollte die Regierung mit ihrem Präventionsgesetz unter anderem gegen Volkskrankheiten wie Diabetes mellitus und Brustkrebs.

Dejà vu: Acht Jahre später

Vor acht Jahren, im Mai 2005, war das Präventionsgesetz der damaligen rot-grünen Regierung Makulatur. Auch damals standen Wahlen bevor.

Nach den damaligen Plänen sollten Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung jährlich 250 Millionen Euro für Prävention ausgeben. 20 Prozent der Gelder sollten für eine Bundesstiftung Prävention verwendet werden, 40 Prozent in regionale Projekte der Länder fließen und 100 Millionen Euro den Sozialversicherungsträgern für eigene Projekte zur Verfügung stehen.

Dass auf diese Weise mit Mitteln der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine Aufgabe der Allgemeinheit finanziert wird, war in einem Rechtsgutachten im Auftrag gesetzlicher Kassen beanstandet worden. Auch dass Länder- und Bundeskompetenzen im Entwurf zum Präventionsgesetz gemischt wurden, war bei der Prüfung aufgefallen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Purzelnde Gesichter

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