Kommentar – Novelle des Arzneimittelgesetzes

Debatte mit offenem Visier

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

Der Streit um Arzneimitteltests an nicht-einwilligungsfähigen Patienten bekommt das einzig adäquate Forum: die offene, nicht durch Fraktionsdisziplin gezähmte Debatte im Bundestag.

Am Mittwoch beendet der Gesundheitsausschuss seine Beratungen – 99 Prozent der Novelle des Arzneimittelgesetzes, mit dem eine EU-Verordnung über klinische Prüfungen umgesetzt werden soll, sind unstrittig. In der Frage, ob Arzneitests auch dann an nicht-einwilligungsfähigen Patienten erlaubt sein sollen, wenn diese keinen individuellen Nutzen davon haben, geht der Riss aber quer durch den Bundestag.

Im Sommer hatten die Fraktionsführungen von Union und SPD zunächst versucht, das Gesetz husch-husch im Routinebetrieb durchzudrücken. Nach geballtem Protest vertagte man die Entscheidung. Jetzt haben die 630 Abgeordneten bis 11. November, dem Tag der Entscheidung, Zeit, sich mit dem komplexen Thema vertraut zu machen.

Im Zentrum steht die Frage: Ist eine Gesetzesänderung tatsächlich nötig, die fremdnützige Forschung beispielsweise an Demenzkranken gestattet, damit klinische Studien unter deutscher Beteiligung aufgelegt werden können? Die Antwort des Gesetzgebers auf diese ethisch brisante Frage verdient eine offene Debatte im Bundestag.

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