Kommentar – Novelle des Arzneimittelgesetzes

Debatte mit offenem Visier

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

Der Streit um Arzneimitteltests an nicht-einwilligungsfähigen Patienten bekommt das einzig adäquate Forum: die offene, nicht durch Fraktionsdisziplin gezähmte Debatte im Bundestag.

Am Mittwoch beendet der Gesundheitsausschuss seine Beratungen – 99 Prozent der Novelle des Arzneimittelgesetzes, mit dem eine EU-Verordnung über klinische Prüfungen umgesetzt werden soll, sind unstrittig. In der Frage, ob Arzneitests auch dann an nicht-einwilligungsfähigen Patienten erlaubt sein sollen, wenn diese keinen individuellen Nutzen davon haben, geht der Riss aber quer durch den Bundestag.

Im Sommer hatten die Fraktionsführungen von Union und SPD zunächst versucht, das Gesetz husch-husch im Routinebetrieb durchzudrücken. Nach geballtem Protest vertagte man die Entscheidung. Jetzt haben die 630 Abgeordneten bis 11. November, dem Tag der Entscheidung, Zeit, sich mit dem komplexen Thema vertraut zu machen.

Im Zentrum steht die Frage: Ist eine Gesetzesänderung tatsächlich nötig, die fremdnützige Forschung beispielsweise an Demenzkranken gestattet, damit klinische Studien unter deutscher Beteiligung aufgelegt werden können? Die Antwort des Gesetzgebers auf diese ethisch brisante Frage verdient eine offene Debatte im Bundestag.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Medizinischer Stand der Dinge

Neue Herausgeber der Nationalen Versorgungsleitlinien melden Vollzug

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Wie sich Fehlinfos geraderücken lassen

Das Faktensandwich hilft im Umgang mit falsch vorinformierten Patienten

Lesetipps
Eine Kinderärztin hält im Rahmen einer Kinderimpfung gegen Meningokokken eine Spritze

© Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Neuerungen der STIKO-Impfempfehlungen

Meningokokken: Warum gerade Jugendliche geimpft werden sollten

Eine Ärztin führt eine körperliche Untersuchung bei einem Baby durch.

© Anna Ritter / stock.adobe.com

Sorgfältige Abklärung stets erforderlich

Hämatome bei Säuglingen: Immer Anzeichen für Kindesmisshandlung?