Masterplan Medizinstudium 2020

Die Reform hat längst begonnen

Fleiß bescheinigen fast alle Koalitionäre Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). 28 Gesetze seines Ressorts passierten seit 2013 den Bundestag. Die "Ärzte Zeitung" unterzieht die wichtigsten Eckpunkte einem Haltbarkeitstest: Welche Regelungen greifen, welche bleiben bisher Placebo?

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Um ein Haar wären die jahrelangen Verhandlungen zum Masterplan Medizinstudium 2020 auf den letzten Metern gescheitert. Doch dann einigten sich Gesundheits- und Kultusminister Ende März 2017 doch noch – allerdings ohne die Finanzierung der Reform zu klären.

Die Umsetzung des Masterplans wird Schätzungen zufolge jährlich rund 300 Millionen Euro kosten. Eine Expertenkommission soll nun bis März 2018 klären, mit welchen Kosten Bund, Länder und die Kostenträger im Einzelnen rechnen müssen.

Die Frage, wer zur Kasse gebeten wird, ist damit jedoch noch immer unbeantwortet. Die Gesundheitsminister, so hieß es kurz nach der Einigung, sähen es am liebsten, wenn die Kultus- und Wissenschaftsseite die Finanzierung übernehme. Das sei völlig unmöglich, konterten die Kultusminister – und regten an, über Zuschläge in den Fallpauschalen die Beitragszahler zur Kasse zu bitten.

Während noch um die Finanzierung des Reformpakets gestritten wird, gibt es davon losgelöst längst neue Entwicklungen. Die "Ärzte Zeitung" fasst die Wichtigsten zusammen:

  • Zulassung: Die Zulassung soll "stärker auf die Anforderungen an ärztliche Tätigkeiten ausgerichtet werden; sozialen, kommunikativen Kompetenzen und einer besonderen Motivation für das Medizinstudium werden wir stärkeres Gewicht verleihen", heißt es in dem Dokument. Im Juli legten die Bundesvertretung der Medizinstudierenden (bvmd) und der Medizinische Fakultätentag (MFT) gemeinsam einen Vorschlag für ein neues Vergabeverfahren vor. Das Bundesverfassungsgericht könnte dem Reformvorhaben allerdings zuvorkommen: Anfang Oktober wollen die Richter in Karlsruhe prüfen, ob der Numerus clausus als Zulassungsinstrument überhaupt rechtens ist.
  • Zahl der Studienplätze: Welche "kapazitären" Auswirkungen die Neustrukturierung haben wird, soll ebenfalls die Expertenkommission klären. "Wir gehen davon aus, dass sie allenfalls zu einem moderaten Aufwuchs der Zahl der Studienplätze führen werden", heißt es im Papier. Eine konkrete Erhöhung der Studienplatzzahl ist nicht vorgesehen – ein äußerst umstrittener Passus, der zum Beispiel auch beim Ärztetag 2017 im Mai in Freiburg auf Kritik stieß. Dort einigten sich die Delegierten auf die Forderung nach einer Erhöhung der Studentenzahl um zehn Prozent.
  • Allgemeinmedizin aufwerten: Im Staatsexamen werden künftig alle Studierenden auch in der Allgemeinmedizin geprüft. Die Struktur des Praktischen Jahres wird von Tertialen auf Quartale umgestellt. Innere Medizin und Chirurgie bleiben Pflichtquartale; hinzukommen zwei Wahlfächer, von denen eines in der ambulanten Versorgung absolviert werden muss. Der Plan, angehende Ärzte früher für die Allgemeinmedizin zu interessieren, erscheint jedoch nicht allen schlüssig – immerhin könnten an anderer Stelle dann Fachärzte fehlen. Stattdessen wird immer wieder der Ruf nach "mehr Köpfen" laut.
  • Landarztquote: Der Masterplan eröffnet die Möglichkeit, zehn Prozent der Medizinstudienplätze vorab an Bewerber zu vergeben, die sich verpflichten, nach der Weiterbildung zehn Jahre als Hausarzt auf dem Land zu arbeiten. Die Länder gehen mit dieser Option unterschiedlich um. Während Bayern als eines der ersten Länder die Möglichkeit wahrnehmen will, sieht Baden-Württemberg die Quote nur als letzte Möglichkeit. Andere wie Hessen wollen keinen Gebrauch davon machen. Einen Überblick über alle Länder gibt es unter: www.aerztezeitung.de/939884. (aze)
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